Liebe Leser,
mit der Einführung der sogenannten “Mietpreisbremse” soll für Maklergebühren das Besteller-Prinzip gelten. Das heißt: Beauftragt ein Vermieter einen Makler zur Vermittlung einer Wohnung, trägt er auch die Kosten dafür. Mieter zahlen künftig also nur noch, wenn sie selbst einen Makler beauftragen, der für sie speziell eine Wohnung sucht. Laut der Bundesregierung sollen Mieter dadurch 571 Millionen Euro pro Jahr an ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.



