Liebe Leser,
Hausbesitzer dürfen Mietern nicht sofort fristlos kündigen, wenn sie widerrechtlich Strom von fremden Leitungen abzweigen. Zunächst muss der Vermieter den Täter abmahnen. Das geht aus den Urteilen des Landgerichts Berlin (Az. 67 S 304/14) und des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 19 U 69/11) hervor. In dem Berliner Fall hatte eine Mieterin Strom aus der Steckdose im Treppenhaus gezapft. Die darauf folgende ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.



