Liebe Leser,
ein Besuch vom Vermieter ist für viele Mieter eine unangenehme Angelegenheit. Doch in manchen Fällen ist die Besichtigung einer Wohnung schlicht notwendig. Eigenmächtig dürfen Vermieter das aber nicht tun. Der Mieter hat einen Anspruch auf Anwesenheit bei der Besichtigung durch ihn selbst oder einen Beauftragten.
Ohne triftigen Grund oder aus reiner Neugier darf ein Vermieter die Wohnung gar nicht betreten. Liegt ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.



