Liebe Leser,
macht ein Mieter in einer “Vorvermieterbescheinigung” falsche Angaben, berechtigt das den Vermieter grundsätzlich zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Im konkreten Fall sollte der Kläger vor Abschluss des Mietvertrages und auf Wunsch der Vermieterin eine “Vorvermieterbescheinigung“ vorlegen. In ihr sollte der bisherige Vermieter Angaben über die Dauer des Mietverhältnisses machen und bestätigen, dass der Mieter ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.



