Genf (awp) - Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die Aktionäre der Genfer Kantonalbank (BCGE) sind, haben einen im Gesetz vorgesehenen Aktionärsbindungsvertrag unterschrieben. Der Vertag regelt die Mindestanzahl der von jeder Körperschaft zu haltenden BCGE-Aktien, wie die Kantonalbank am Montagabend mitteilte. Bei den Körperschaften bzw. Aktionären handelt es sich um den Kanton Genf, die Stadt Genf und die übrigen durch den Genfer Gemeindeverband (Association ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von awp Finanznachrichten



