Die DSGVO gilt unmittelbar (siehe Beitrag ?EU-Verordnung und nicht EU-Richtlinie: Was bedeutet das für Sie in der Praxis?? in dieser Ausgabe) und ist ab 2018 anzuwenden (siehe Beitrag ?Datenschutz-Grundverordnung: Wann geht es los?? in dieser Ausgabe). Damit stellt sich Ihnen die Frage: Was passiert mit den Altfällen? Sind sie unwirksam oder gelten sie fort?
Das sagt die DSGVO
Erwägungsgrund 171 DSGVO enthält dazu ... Mehr lesen?
Ein Beitrag von Robert Sasse.



