Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören zu den verschiedenen Einkunftsarten im deutschen Steuersystem und sind daher auch als Einnahmen zu versteuern. Dabei fällt die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % an sowie die dann noch berechneten Werte für den Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Durch den Sparer-Pauschbetrag hat man aber die Möglichkeit, sich bis zu einem Betrag von 801 Euro von der Steuer ... Mehr lesen?
Ein Beitrag von Robert Sasse.



