Und wieder ist bei der Steinhoff International Holdings (kurz „Steinhoff“) eine Frist abgelaufen – wie war das Ergebnis dazu, das ist die Frage. Konkret geht es um die Frist für die sogenannte „lock-up early bird fee“. Das ist eine Vergünstigung, die Steinhoff denjenigen Gläubigern zugesagt hat, die dem „lock-up agreement“ (mit LUA abgekürzt) bis zu einer bestimmten Frist zustimmen. Und diese ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.



