Bellinzona (awp/sda) - Das Bundesstrafgericht hat ein ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied der Cembra Money Bank zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte gegenüber der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) falsche Auskünfte zu bankinternen Verfehlungen gemacht.
Wie dem kürzlich publizierten Urteil des Bundesstrafgerichts zu entnehmen ist, beträgt die bedingte Geldstrafe 150 Tagessätze zu 190 Franken. Zudem muss der Mann die Verfahrenskosten von rund 7500 Franken bezahlen.
Der ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von awp Finanznachrichten



