Lausanne (awp/sda) - Das Bundesverwaltungsgericht muss sich auf Geheiss des Bundesgerichts mit der Frage befassen, ob der Flughafen Genf gewissen Mitarbeitern die Zutrittsberechtigung zum Sicherheitsbereich entziehen durfte. Mehrere Betroffene haben damit einen Teilerfolg erzielt.
Nach den Attentaten von Paris im November 2015 hatte die Betreiberin des Flughafens Genf zahlreichen Mitarbeitenden die Zutrittsberechtigung zum Rollfeld entzogen. Neun Gepäckangestellte wehrten sich mit einer Beschwerde ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von awp Finanznachrichten



