Bei Steinhoff International Holdings (kurz „Steinhoff“) gab es zuletzt diverse Neuigkeiten, die es einzuordnen gilt. So hatte Steinhoff mitgeteilt, dass die Frist für die Umsetzung der „lock-up-agreements“ (kurz „LUA“) mit wichtigen Gläubigern vom 20. Oktober auf den 20. November verlängert werden soll. Das kann Steinhoff natürlich nicht einseitig festlegen, dazu müssen die Gläubiger ihr Okay geben. Und das haben sie größtenteils ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.



