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ARD: Schusswaffen-Gebrauch bei Quarantäne-Flüchtlingen möglich

Die ARD-Anstalt SWR mit einem Leitfaden zu Quarantäne: "Verlässt ein Infizierter das Haus, kann die Polizei im Zweifel von Schusswaffen Gebrauch machen." - "Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung kann es geboten sein, flüchtige Patienten unschädlich zu machen."

 

Werden Menschen, die unter Quarantäne stehen und trotzdem ihr Haus verlassen demnächst erschossen? Ein Ratgeber der ARD-Anstalt SWR hält das für geboten.

In einer Art Leitfaden zum Thema wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Infizierte, die ihr Haus verlassen, auch mit Gewalt rechnen müssen. Im Zweifelsfall kann die Polizei auch von der Schusswaffe Gebrauch machen, um den flüchtigen unschädlich zu machen. Der Flüchtige stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

 

Wörtlich heißt es:

Darf der Staat auch gegen meinen Willen Quarantäne verordnen?

Ja, dies kann sogar gegen den Willen des Patienten erfolgen, denn in einer solchen Situation überwiegt der Schutz der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen Freiheit des Einzelnen. Um eine Flucht des Erkrankten zu verhindern, dürfen ihm sogar dafür geeignete Gegenstände abgenommen werden.

Was passiert, wenn ein Infizierter das Haus verlässt?

Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen.

Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen.

Quelle: https://www.swrfernsehen.de

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