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Anteil nichtdeutscher Häftlinge steigt auf 45 Prozent


Der Anteil an Häftlingen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist erneut gestiegen. Das zeigt eine Auswertung der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitagausgabe), die sich auf Daten aller 16 Justizminister bezieht. 2026 sitzen demnach mehr als 27.000 ausländische Inhaftierte in deutschen Gefängnissen.

Damit machen ausländische Inhaftierte mittlerweile 44,8 Prozent aller Gefängnisinsassen (inklusive Untersuchungshaft) aus. Nach Daten der Bundesländer befanden sich zum Stichtag im März 2026 insgesamt 60.408 Menschen in Haft. Menschen mit deutscher sowie ausländischer Staatsbürgerschaft (doppelter Staatsbürgerschaft) werden in der Statistik als Deutsche gezählt.

Der Anteil ausländischer und staatenloser Gefangener steigt seit Jahren tendenziell an. Noch 2015 lag er bei etwas mehr als 30 Prozent.

Regional gibt es starke Unterschiede: In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen liegt der Ausländeranteil in den Haftanstalten bereits bei über 50 Prozent. Prozentual sitzen die meisten nichtdeutschen Häftlinge in den Stadtstaaten Hamburg (57,95 Prozent) und Berlin (58,9 Prozent). In Mecklenburg-Vorpommern (25,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (23,69 Prozent) und Thüringen (23,24 Prozent) hat hingegen nur jeder Vierte keinen deutschen Pass.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) warnt angesichts der Entwicklung vor einer Überforderung der Anstalten. "Die Sprachbarrieren sind ein großes Problem", sagte der Bundesvorsitzende René Müller der Zeitung. Die Kollegen könnten kaum noch resozialisieren und würden immer schlechter zu den Insassen vordringen, so Müller weiter. Auch das Aggressionspotenzial nehme infolge der Verständigungsprobleme weiter zu.

Dazu steige das Risiko, dass sich Subkulturen bildeten und Männer muslimischen Glaubens sich im Gefängnis radikalisieren, sagte der BSBD-Vorsitzende. "Wir brauchen dringend mehr Personal, um Situationen besser im Blick behalten zu können - und Gruppen auch zu separieren", so Müller weiter. Es dürfe nicht sein, dass manche Häftlinge bei Entlassung krimineller sind als bei Haftantritt.

Foto: Justizvollzugsbeamter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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