AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

ESM BVerfG: Befangenheitsantrag

Beim ESM-Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht bahnt sich eine Sensation an: Eine Klägerin hat einen Befangenheitsantrag gegen die Karlsruher Verfassungsrichter eingereicht. - Update: Entscheidungstermin nicht gefährdet.

 

Wenige Tage vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Gesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wird das Verfahren durch einen Befangenheitsantrag belastet. Wie die "Welt" am Donnerstag berichtet, richtet sich der Eilantrag der Privatklägerin Sarah Luzia Hasse-Reusing aus Wuppertal ausgerechnet gegen den Berichterstatter im ESM-Verfahren, Professor Peter M. Huber. Begründet wird er mit Hubers früherer Tätigkeit für den Verein Mehr direkte Demokratie e.V. Just über dessen Klage soll am 12. September vom Zweiten Senat aber entschieden werden. Zudem soll die Klage des Vereins inhaltlich durch Äußerungen des Verfassungsrichters inspiriert worden sein.

Bereits im Juli war durch einen Beitrag der „Welt“ Hubers frühere Mitgliedschaft im Kuratorium des Vereins bekannt geworden. Brisant erschien die Verbindung zwischen dem Richter und dem Verein vor allem, weil der Verein dem Kuratorium eine herausgehobene Stellung zuschreibt. Die Mitglieder des Kuratoriums nähmen repräsentative Aufgaben wahr, heißt es in den Statuten. Das wiederum setzt eine hohe Identifikation mit den Zielen voraus. Erst am 12. Mai teilte Huber dem Verein schriftlich sein Ausscheiden aus dem Kuratorium mit. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits die Vereinskampagne zur Klage beim Verfassungsgericht.

 

Update:

Das Bundesverfassungsgericht wird kommenden Mittwoch trotz Befangenheitsanträgen gegen einen der beteiligten Richter sein Urteil über den Euro-Rettungsschirm ESM fällen. Gegen den Berichterstatter im ESM-Verfahren, Verfassungsrichter Peter Huber, seien zwei Befangenheitsanträge eingegangen, sagte die Sprecherin des Gerichts in Karlsruhe am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Einer der beiden sei für die bevorstehende Entscheidung nicht relevant, da die mit ihm verknüpfte Verfassungsbeschwerde gegen den ESM in diesem Verfahren nicht behandelt werde. Der andere Antrag stamme aus dem Kreis der rund 12.000 ursprünglichen Kläger. "Der Befangenheitsantrag gibt keinen Anlass, den Termin am 12. September zu verschieben", sagte die Sprecherin.

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC
Aktuelle Presse

Das Aus des Fregattenprojekts F126 ist im Bundestag auf Zustimmung gestoßen.

"Ich halte die Entscheidung für richtig", sagte der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp [ ... ]

Der Co-Vorsitzende der SPD Berlin und Spitzenkandidat bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus, Steffen Krach, fordert in der Rentendebatte ein Ende der Mütterrente. Zugleich übt er scharfe Kritik an [ ... ]

Die Zahl antimuslimischer Vorfälle in Deutschland hat im vergangenen Jahr nach Angaben der vom Familienministerium geförderten Allianz Claim erneut einen neuen Höchststand erreicht.

Insgesamt [ ... ]

Das Bundesverteidigungsministerium hat das Fregattenprojekt F126 offiziell für beendet erklärt. Grund dafür seien erhebliche Verzögerungen, absehbare Kostensteigerungen und Risiken, [ ... ]

Der deutschlandweite Ausfall der Funktechnik, der in der vergangenen Nacht den Zugverkehr über zwei Stunden komplett zum Erliegen brachte, beschäftigt am heutigen Mittwoch den Aufsichtsrat der [ ... ]

Brauer geben Entwarnung bei Bier- und Leergutversorgung

Angesichts der anhaltenden Hitzewelle müssen sich die Deutschen derzeit keine Sorgen um die Getränkeversorgung machen. "Sowohl die Versorgung mit Bier, als auch der Nachschub mit Leergut sind [ ... ]

Nach dem bundesweiten Ausfall des Bahnbetriebs wegen einer Störung beim Digitalfunk nimmt die Union Bahnchefin Evelyn Palla in die Pflicht.

"Ich erwarte von Frau Palla, dass Lösungen gefunden werden", [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.