RotGrün will unverhohlen an die Ersparnisse der Bürger ran. Die Bundesratsinitiative zur Vermögensbesteuerung wird inzwischen von 10 (RotGrünen) Bundesländern getragen. Und jetzt steht bereits fest: Die Freigrenzen werden in Zukunft natürlich nach unten revidiert. - Es droht die Totalüberwachung bereits versteuerten Eigentums.
von Peter Boehringer
Die von RotGrün geplante Vermögensbesteuerung nimmt Konturen an. Die Bundesratsinitiative dazu wird inzwischen von 10 (RotGrünen) Bundesländern getragen.
Hier die nun offiziellen Infos des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz vom 17. Oktober www.fm.rlp.de zu dieser Bundesratsinitiative, welche dann nach dem RotGrünen Wahlsieg noch Ende 2013 zu einer REGIERUNGSinitiative werden könnte.
Einfach mal lesen – und für alle, die es genau wissen wollen, v.a. den Link darin zum aktualisierten 79-seitigen DIW-Gutachten zur Vermögenssteuer. Unten ein Auszug von Seite 5 dieses DIW-Gutachtens.
Das DIW ist eines der käuflichsten Institute überhaupt – und schreibt hier i.A. RotGrün genau das, was dann ab FY 2014 (ggf. rückwirkend) Steuerpolitik werden soll. Die recht hohen Freibeträge werden dann ab 2015 sukzessive gesenkt, falls sie nicht bereits zu Beginn viel tiefer angesetzt werden und diese DIW-Zahl nur der Einlullung der Bevölkerung dienen soll. Es geht eben um den Einstieg in die Totalüberwachung bereits versteuerten Eigentums. Das beginnt für 95%-99% der Bürger harmlos, weil sie unter den hier genannten Freibeträgen liegen. Eigentum verliert man wie Freiheit in kleinen Scheibchen.
Siehe DIW-Studie: "Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer Wiederbelebung der Vermögensteuer" www.diw.de...8.
In diesem Forschungsprojekt [es ist mehr als das, es ist eine Auftragsarbeit der künftigen RotGrünen Regierung] werden die Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer Wiederbelebung der Vermögensteuer in Deutschland untersucht. Die Besteuerungsgrundlagen sollen sich grundsätzlich an der Vermögensteuer orientieren, die bis 1996 erhoben wurde. Neben natürlichen Personen sollen auch juristische Personen eigenständig der Vermögensteuerpflicht unterliegen, wie dies bis 1996 der Fall war. Auslandsvermögen wären steuerpflichtig, soweit sie nicht durch Doppelbesteuerungsabkommen freigestellt sind. An wesentlichen Änderungen gegenüber dem damaligen (bis 1996) Rechtsstand sind in einem Basisszenario vorgesehen: • Das Vermögen soll verkehrswertnah bewertet werden. • Es soll keine gesonderten sachlichen Freibeträge für das Betriebsvermögen oder andere Vermögensarten geben. • Der persönliche Freibetrag soll 2 Mio. Euro betragen und in Fällen der Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern verdoppelt werden. • Kinderfreibeträge sowie eine Zusammenveranlagung mit Kindern sind nicht vorgesehen. [!] • Für juristische Personen soll eine Freigrenze für steuerpfl. Vermögen bis 200 000 EUR gelten. [! – allerdings gibt es auch Gegenvorschläge, die juristische Personen von der VermSt ausnehmen] • Ein Halbvermögensverfahren soll mögliche Doppelbelastungen des Vermögens von Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen vermeiden. • Bei juristischen Personen sollen Beteiligungen an anderen juristischen Personen steuerfrei bleiben, unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote. • Der Steuersatz soll einheitlich 1 Prozent betragen, sowohl für natürliche als auch juristische Personen.
[Anm.: Es gibt auch andere Stimmen, die den Einstieg in die neue Vermögenssteuer schon bei 250.000 EUR Freibetrag pro Person sehen… - diese Entscheidung ist noch nicht getroffen]



