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Polizei beschlagnahmt Daten von Internet-Foren

Die Tage der freien Meinungsäußerung sind in der EUdSSR gezählt. In Augsburg hat ein politischer Hinterbänkler die Staatsmacht aufmarschieren lassen, weil er sich in einem Forum "beleidigt" fühlte: Hausdurchsuchung und Datenherausgabe.

 

Es geht um die "Augsburger Allgemeine" welche den Fall selbst so schildert:

Montag, 14 Uhr in der Curt-Frenzel-Straße 2, dem Verlagshaus der Augsburger Allgemeinen. Die Polizei fährt vor. Der Beamte präsentiert einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Augsburg. Die Ermittler wollen Daten - den Klarnamen eines Nutzers unseres Online-Forums.

Was war passiert? Im Herbst 2012 diskutierten viele Augsburger über die Pläne des Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU), gegen die Straßenprostitution in der Stadt vorzugehen. Auch im Leser-Forum der Augsburger Allgemeinen wurde heftig und zum Teil sehr emotional diskutiert.

Wie praktisch alle Nachrichtenportale der Welt erlaubt auch augsburger-allgemeine.de seinen Nutzern, Berichte nach einer kostenlosen Registrierung zu kommentieren. Über 25.000 Menschen haben sich dazu in den vergangenen Jahren bei uns angemeldet - und die Nutzungsbedingungen anerkannt in denen es heißt, dass sie sich in den Debatten an Recht und Gesetz halten müssen. Wer mitdiskutieren will, muss sich mit seinen echten Daten registrieren. Öffentlich gemacht wird auf Wunsch aber nur ein Pseudonym.

Ullrich: "Ehrverletzende Äußerungen"

Unter den Kommentaren zum Thema Prostitution in Augsburg fanden sich damals auch einige, die den Ordnungsreferenten Ullrich selbst scharf angriffen. Mitte Oktober flatterte der Rechtsabteilung der Augsburger Allgemeinen dann ein Anwaltsschreiben ins Haus. Im Forum von augsburger-allgemeine.de seien "ehrverletztende Äußerungen über Ulrich aufgetaucht", schrieb dessen Anwalt. In dem beanstandeten Kommentar hatte ein Nutzer Ullrich polemisch "Rechtsbeugung" vorgeworfen. Um gegen den Autoren dieser Äußerungen Unterlassungsansprüche geltend machen zu können, solle die Redaktion mitteilen, wer genau hinter dem Pseudonym steckt.

Die Redaktion von augsburger-allgemeine.de lehnte diese Forderung ab - aus grundsätzlichen Erwägungen heraus: "Wir unterstützen weder Beleidigungen noch strafrechtlich relevante Äußerungen auf unserer Plattform und sind jederzeit bereit, diese nach Prüfung zu löschen, wenn wir darauf aufmerksam gemacht werden", sagt Jürgen Marks, Mitglied der Chefredaktion der Augsburger Allgemeinen. "Aber wir nehmen die Meinungsfreiheit und insbesondere den Schutz der Daten unserer Nutzer sehr ernst." Die Konsequenz: Zwar löschte die Redaktion die entsprechenden Passagen über den Lokalpolitiker im Leser-Forum; aber die Daten des betroffenen Nutzers gab sie nicht heraus.

Redaktion verweigerte Herausgabe der Daten

Doch Volker Ullrich reichte das nicht. Der beleidigte Referent wandte sich über seinen Anwalt an die Polizei und erstattete Strafanzeige gegen den Forennutzer. Die Folge: Nun meldete sich die Augsburger Polizei bei der Redaktion - und forderte erneut die Herausgabe der Daten des betroffenen Nutzers. Die Redaktion weigerte sich wieder.

Und so rückte am Montagnachmittag der ermittelnde Beamte in der Redaktion an - mitsamt einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Augsburg, den die Polizei erwirkt hatte. Die zuständige Richterin verpflichtete die Redaktion dazu, die vorliegenden Daten des betreffenden Nutzers an die Ermittler herauszugeben.

Betroffenen könnten Ärger und Kosten drohen

Geht es nach dem Augsburger Ordnungsreferenten, könnte dem Internetnutzer jetzt jede Menge juristischer Ärger ins Haus stehen - strafrechtlich, aber auch zivilrechtlich. Bei einer Verurteilung wegen Beleidigung könnten auf den Betroffenen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zukommen - wenn das Verfahren nicht eingestellt wird. Aber auch schon die von Ullrich angedrohten Unterlassungsansprüche könnten den Betreffenden einen drei- oder vierstelligen Betrag allein an Anwaltsgebühren kosten.

Für Volker Ullrich ist es bereits das zweite Mal, dass er versucht, einen Kritiker im Internet rechtlich zu belangen. Bereits im Herbst 2011 verlangte er über seinen Anwalt bei der Redaktion der Augsburger Allgemeinen die Herausgabe von Daten eines Forennutzers, von dem er sich beleidigt fühlte. Auch damals verweigerte unsere Redaktion die Herausgabe - damals noch mit Erfolg.

Update 23 Uhr: Ullrich will Strafantrag zurückziehen

Die Polizei-Aktion in unserer Redaktion hat bundesweit für Empörung gesorgt. Bei Twitter und Facebook war die Beschlagnahme der Nutzerdaten das Thema des Abends, Auch Rechtsanwälte und andere Medien griffen den Fall auf. Die Piratenpartei in Augsburg sprach von einem "überzogenen Vorgehen" des Ordnungsreferenten. “Ullrich missbraucht Polizei und das Amtsgericht um Kritiker mundtot zu machen und die Presse einzuschüchtern.” erklärte  David Krcek, Landtagskandidat im Augsburger Osten.

Kurz vor 23 Uhr meldete sich dann Volker Ullrich selbst zu Wort. Er lege Wert auf die Feststellung, "dass nicht der Ordnungsreferent, sondern ein unabhängiges Gericht die Beschlagnahme von Userdaten angeordnet hat", so Ullrich in einer Mitteilung an die Redaktion der Augsburger Allgemeinen. "Dem lag eine Beleidigung meiner Person durch einen Nutzer im AZ-Forum zugrunde, welcher mich der Rechtsbeugung bezichtigte. Das ist und bleibt ehrverletzend", betonte er. Er werde seinen Strafantrag jedoch zurückziehen, "wenn der User sich bei mir entschuldigt".

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