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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gysi

Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Gregor Gysi. Fraktionschef der Linken genießt keine parlamentarische Immunität mehr. Gysi soll eine falsche eidesstattliche Versicherung über seine Gespräche mit dem DDR-Geheimdienst abgegeben haben.


 
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Linke-Spitzenpolitiker Gregor Gysi eingeleitet.  Das geht aus einem Schreiben der Behörde vom 31. Januar dieses Jahres hervor, das der "Welt am Sonntag" vorliegt. Die Staatsanwälte ermitteln wegen das Verdachts, Gysi könne eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Das Verfahren, das auf die Anzeige eines früheren Richters zurückgeht, trägt das Aktenzeichen 7101 Js 10/13.  "Ich kann bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Gregor Gysi eingeleitet hat", sagte Behördensprecher Carsten Rinio der Zeitung. 

Inzwischen genießt der Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke keine Immunität mehr. Wie die "Welt am Sonntag" aus Bundestagskreisen erfahren hat, befasste sich der Immunitätsausschuss in seiner Sitzung am 31. Januar mit dem Fall und erhob keine Einwände gegen das Verfahren der Staatsanwaltschaft. Grundsätzlich genießen Abgeordnete Immunität, um ihre politische Unabhängigkeit vor Sanktionen der Exekutive zu schützen. 

Hintergrund des Verfahrens ist unter anderem eine eidesstattliche Versicherung, mit der sich Gysi im Januar 2011 gegen die Ausstrahlung einer NDR-Dokumentation gewehrt hatte. Thema der Sendung waren seine mutmaßlichen Kontakte zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR. Damals versicherte der Politiker an Eides statt, er habe „zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet“.
 

Diese Aussage könnte aber falsch sein, wie die "Welt am Sonntag" im April 2012  unter Berufung auf Dokumente aus der Stasi-Unterlagen-Behörde berichtete. So geht aus einem dreiseitigen MfS-Vermerk hervor, dass Gysi am 16. Februar 1989 zwei Stasi-Offizieren umfassend über ein Interview mit den  "Spiegel"-Korrespondenten Ulrich Schwarz und Axel Jeschke berichtet haben  soll. Das Gespräch hatte er am Tag zuvor in Ost-Berlin geführt.

Gysi bestritt damals auf Anfrage der "Welt am Sonntag", wissentlich mit Stasi-Mitarbeitern über das Interview gesprochen zu haben. Er ließ über einen Sprecher mitteilen, er habe "weder das von Ihnen angesprochene Interview mit dem 'Spiegel' noch andere Interviews mit MfS-Offizieren 'besprochen und ausgewertet'". Daher seien alle weiteren, von der "Welt am Sonntag" gestellten Fragen "ohne Belang".    

Jetzt sieht die Staatsanwaltschaft offenbar den begründeten Anfangsverdacht für eine Straftat. Nach Paragraf 156 des Strafgesetzbuches wird die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

Seit rund zwei Jahrzehnten wird spekuliert, ob sich der Rechtsanwalt hinter den beiden Decknamen IM „Gregor“ und IM „Notar“ verbirgt, unter denen das MfS zahlreiche brisante und vertrauliche Informationen  über Gysis Mandanten registrierte. Bisher konnte sich der Politiker, dessen Vater bereits wichtige Funktionen im SED-Staat eingenommen hatte, stets mit juristischen Mitteln gegen diesen Verdacht wehren. Geholfen hat ihm dabei, dass Gerichte die Beweiskraft von Stasiunterlagen wiederholt niedrig eingeschätzt haben.

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