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Der geklonte Untertan

Klon-Durchbruch: Demnächst können sich die Eliten künstlich geklonte Untertanen herstellen. Oder noch besser: Die Schaffung von geklonten Menschen zu Forschungszwecken. Ethikrat-Vize Catenhusen sieht Klon-Durchbruch skeptisch.

 

Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrats hält die künstliche Herstellung von menschlichen Embryonen für Forschungszwecke wie in den USA für gefährlich.  "Nach meiner Auffassung ist das mit unserem Konzept des Embryonenschutzes nicht vereinbar“, sagte der SPD-Politiker Wolf-Michael Catenhusen der „Welt“.  In dem Gremium bestehe darüber hianus „breiter Konsens, dass Klonen zur Erzeugung von Nachwuchs nicht vertretbar ist".

Die Nachricht von der Produktion identischer Embryonen in den USA zeige, "dass die Stammzellgewinnung offenbar technisch leichter möglich ist, als bislang aufgrund von Versuchen mit tierischen Zellen angenommen", sagte Cantenhusen und fügte hinzu: "Wenn es nun um die Gewinnung von Stammzellen zu therapeutischen Zwecken geht, stellt sich die Frage, ob bei der Erzeugung der Zellen die Würde des Menschen beeinträchtigt wird. Denn es wird ein Embryo im ersten Stadium erzeugt und anschließend zerstört."

Catenhusen plädiert dafür, sich nicht auf die Forschung mit geklonten Zellen zu versteifen. „Mit patienteneigenen pluripotenten  Stammzellen (iPS) gibt es eine ethisch unbedenkliche Alternative. Ich bin dafür, diesen Weg weiter zu gehen.“
 

EKD-Ratsvorsitzender Schneider verurteilt therapeutisches Klonen  – Klonen Verstoß gegen die Menschenwürde

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, hat das Klonen menschlicher Embryos zu Forschungszwecken scharf verurteilt. Auch um hochrangiger Ziele willen sei es nicht statthaft, "dass Embryonen ausschließlich mit dem Ziel erzeugt werden, als medizinischer Rohstoff bereitzustehen".  Die  Menschenwürde verbiete es, "menschliche Embryonen ausschließlich als Mittel den Zwecken anderer Menschen zu unterwerfen", sagte Schneider der "Welt". Das gelte selbst, wenn dadurch anderen Menschen geholfen werden könne. Die Vernichtung eines Embryo  dürfe nicht "Voraussetzung für Gesundheit, Überlebensfähigkeit oder verbesserte Therapiechancen von anderem menschlichen Leben"  werden.

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