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Burger King Sucks

Die Beschäftigten in 91 deutschen Burger-King-Restaurants werden von ihrem  Arbeitgeber massiv unter Druck gesetzt und zentraler Arbeitsnehmerrechte beraubt. Danach werden sämtliche Betriebsvereinbarungen „ab sofort“ gekündigt, Dienstpläne ohne Mitsprache des Betriebsrats erstellt,  Umkleidezeiten nicht mehr als Arbeitszeit entgolten.

 

Die Beschäftigten in 91 deutschen Burger-King-Restaurants werden von ihrem  Arbeitgeber, der Yi-Ko Holding GmbH aus Stade, massiv unter Druck gesetzt und zentraler Arbeitsnehmerrechte beraubt. Betroffen sind rund 3000 Mitarbeiter der Burger King GmbH, die Anfang des Monats von der Yi-Ko Holding GmbH übernommen wurde. Hinter dem fernöstlich anmutenden Firmennamen verbergen sich der türkischstämmige Ergün Yildiz aus Stade sowie der Russe Alexander Kobolov, der in seiner Heimat ein Netz von Burger-King-Filialen mit Hilfe russischer Investoren aufgebaut hat.

Arbeitsvertragsentwürfe und interne Anweisungen an die Manager, die der Berliner Zeitung  vorliegen, weisen zahlreiche Verstöße gegen geltendes recht sowie die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf. Danach werden sämtliche Betriebsvereinbarungen „ab sofort“ gekündigt, Dienstpläne ohne Mitsprache des Betriebsrats erstellt,  Umkleidezeiten nicht mehr als Arbeitszeit entgolten und Mitarbeiter an der Kasse für Fehlbeträge oberhalb von 49 Cent haftbar gemacht.  Zudem hätten Betriebsräte ihre Aufgabe als Belegschaftsvertreter künftig außerhalb der gestempelten Arbeitszeiten – und damit unbezahlt – zu erledigen. „Bei Nichtbefolgen sind disziplinarische Maßnahmen (Abmahnung) zu ergreifen“, heißt es in dem Papier.

All das widerspreche geltendem Recht eklatant, sagte Guido Zeitler, Referatsleiter Gastronomie der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten, der Zeitung. Einseitig gekündigte Betriebsvereinbarungen blieben bis auf weiteres in Kraft, Beginn und Ende von Arbeitszeiten seien mit dem Betriebsrat abzustimmen, das Umkleiden zähle nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeit. Und Mitarbeitern, die für den Kassenbestand in Haftung genommen werden, stehe ein „Mankogeld“ genannter Zuschlag zu, den die Yi-Ko Holding nicht zahle.

Ende dieser Woche kamen nochmals neue Anordnungen hinzu, die das Lohngefüge insgesamt betreffen. Den Unterlagen zufolge sollen Minijobber 6,50 Euro pro Stunde erhalten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte pauschal  7,50 Euro. Das tarifliche Eingruppierungssystem, das mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit steigende Entgelte vorsieht, soll außer Kraft gesetzt werden. Folgerichtig wird auch die zum 1. Juni laut Tarifvertrag fällige Lohnerhöhung entfallen, die bereits in der untersten Tarifgruppe 1a einen Stundenlohn von 7,71 Euro vorsieht. Außerdem will Yildiz offenbar manteltarifvertraglich zugesicherte  Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit streichen.

Der Urlaubsanspruch, der laut Tarifvertrag je nach Betriebszugehörigkeit  zwischen 25 und 30 Tagen einer Fünf-Tage- Woche beträgt, mithin fünf bis sechs Wochen, soll pauschal auf 24 Werktage einschließlich Samstag, also vier Wochen, gekürzt werden. Unklar ist, ob  diese Änderungen sämtliche Mitarbeiter betreffen oder einige Anordnungen nur  für  Neueinstellungen gelten. Fest steht: neue Mitarbeiter sollen nur noch befristet als Teilzeitkräfte eingestellt werden.

Als Verletzung grundlegender Arbeitnehmerrechte wertet die NGG auch den Umgang mit den Betriebsräten, die es in immerhin einem Drittel der 91 von Yi-Ko geführten Restaurants in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gibt. Im Betriebsverfassungsgesetz ist festgelegt, dass Betriebsratsmitgliedern ihre sonst übliche Arbeitsvergütung zusteht, wenn sie Aufgaben als Belegschaftsvertreter wahrnehmen. Die NGG werde gegen die Holding gerichtlich vorgehen, sofern sich die Geschäftsleitung nicht zu rechtskonformem Umgang mit dem Personal entschließe, sagte Zeitler.

Eine Stellungnahme der Yi-Ko Holding GmbH zu den Vorwürfen war trotz mündlicher und schriftlicher Anfragen nicht zu erhalten.

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