Strafbefehl über 300.000 Euro gegen Rummenigge beantragt. - Ex-Steuerfahnder Ondracek fassungslos über neue Entwicklungen im Fall Hoeneß. Hat Finanzbeamter Tipp gegeben?
Gegen den FC-Bayern-Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge hat das Hauptzollamt Augsburg einen Strafbefehl über gut 300.000 Euro wegen Steuerhinterziehung beantragt. Das meldet das Nachrichtenmagazin FOCUS. Der Vize-Präsident des Landgerichts Landshut, Christoph Fellner, erklärte: „Der Antrag liegt vor.“ Der Richter habe den Strafbefehl, der zur Prüfung vorliege, noch nicht unterzeichnet. „Er wartet auf die Rückkehr der Akten vom Verteidiger.“ Die Höhe der beantragten Strafe wollte Fellner nicht bestätigen.
Rummenigge hatte im Februar in Katar zwei teure Rolex-Uhren geschenkt bekommen und nach Deutschland eingeführt, ohne sie zu versteuern.
Ex-Steuerfahnder Ondracek fassungslos über neue Entwicklungen im Fall Hoeneß
Der Ehrenvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, hat fassungslos auf die Nachricht reagiert, dass ein bayerischer Steuerfahnder dem Präsidenten des FC Bayern München, Uli Hoeneß, bei dessen Selbstanzeige geholfen habe. „Ich kann es kaum glauben, dass ein Steuerfahnder da mitgewirkt hat“, sagte der frühere Steuerfahnder dem Nachrichtenmagazin FOCUS. „Es ist einem Ermittler verboten, einem Steuersünder bei der Selbstanzeige zu helfen, egal, ob in Altersteilzeit oder nicht.“ Vor einigen Tagen war bekannt geworden, dass sich der Bayern-Präsident bei seiner Selbstanzeige Rat bei einem Beamten der Finanzbehörden geholt hatte. Der befindet sich zwar nach Angaben des Finanzministeriums in Altersteilzeit. Formal ist er aber immer noch in Diensten des Freistaates.
Gegen den Fahnder läuft ein Disziplinarverfahren. FOCUS zufolge drohen ihm im schlimmsten Fall die sofortige Entlassung und die Aberkennung der Pensionsansprüche. Im Rahmen der Ermittlungen wurde der Wohnsitz des Beamten durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Jetzt werde geprüft, ab wann der Fahnder mit der Selbstanzeige des Bayern-Präsidenten befasst war. Ondracek sagte FOCUS: „Wenn ein früherer Sachgebietsleiter einer Steuerfahndung bei einer Selbstanzeige hilft, ist es nicht abwegig zu vermuten, er habe dem beschuldigten im Vorfeld einen Tipp auf ein mögliches Verfahren gegeben.“



