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SoFFin korrupt?

Bundestag verlangt Aufklärung über Beraterverträge beim Bankenrettungsfonds SoFFin – Rechnungshof soll kritischen Prüfbericht veröffentlichen und die Vergabe von Mandaten erneut untersuchen


Der Bundestag verlangt Aufklärung über die umstrittenen Beraterverträge beim Bankenrettungsfonds SoFFin. Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA), die den Fonds verwaltet, hatte Mandate über rund 100 Millionen Euro größtenteils ohne Ausschreibungen vergeben, was der Bundesrechnungshof kritisierte. Die Parlamentarier verlangen nun detaillierte Informationen dazu: Der Haushaltsausschuss hat den Bundesrechnungshof nach Informationen der „Welt am Sonntag“ gebeten, die zwei Jahre alten Prüfergebnisse zu übermitteln – und außerdem eine neue Untersuchung vorzunehmen.

 

„Die Geheimnistuerei um die Auftragsvergabe der FMSA ist nicht nachvollziehbar“, sagt Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen, auf dessen Initiative die Forderung des Ausschusses zurückgeht, der Zeitung. „Angesichts von rund 100 Millionen Euro an Beraterhonoraren haben die Abgeordneten des Bundestags ein Recht darauf zu erfahren, ob hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist.“ Deshalb müsse einerseits der Prüfbericht offengelegt werden. „Und da die Untersuchungen des Rechnungshofs zwei Jahre zurückliegen, muss dringend geprüft werden, ob die FMSA die festgestellten Mängel abgestellt hat“, so Schick.

 

Die Bundesregierung verteidigt das Vorgehen der FMSA einstweilen: Noch im Frühjahr antwortete Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk auf eine entsprechende Anfrage aus dem Parlament, die FMSA habe ihre Dienstleister „entsprechend vergaberechtlicher Vorgaben“ ausgewählt. „Die Bundesregierung tut immer noch so, als sei bei der FMSA das Vergaberecht eingehalten worden“, sagt Schick. „Ich verstehe den Bericht des Bundesrechnungshofs allerdings so, dass dies nicht der Fall ist.“ Ähnlich sieht man es auch bei der SPD: „Der Bericht des Rechnungshofes hat deutliche Mängel aufgezeigt“, sagt Finanzexperte Carsten Schneider. „Herr Schäuble hat es versäumt, seine Aufsicht über die FMSA wahrzunehmen und diese Mängel abzustellen.“ Die gesetzlichen Ausschreibungsregeln müssten auch dort angewendet werden.

 

Die FMSA verweist in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Prüfung des Rechnungshofs nur die Aufbauphase der Anstalt bis Juni 2010 erfasst habe. Bei vielen Mandaten sei Eile geboten gewesen, außerdem hätten „Geheimhaltungsgründe im Zusammenhang mit der Gewährung von kapitalmarktsensiblen Stabilisierungsmaßnahmen“ bestanden. Manche Verträge hätten auch gar nicht ausgeschrieben werden müssen, weil sie Sonderregeln unterlagen. Inzwischen seien die Empfehlungen des Rechnungshofs vollumfänglich umgesetzt worden: „Alle Beraterverträge der FMSA werden ordnungsgemäß ausgeschrieben.“

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