Geheimvertrag: Amerikaner dürfen Deutsche ausspähen. Rechtsgrundlagen aus der alten Bundesrepublik weiter in Kraft. Gemäß Verwaltungsvereinbarungen von 1968 dürfen die Geheimdienste auch jetzt noch schalten wund walten, wie sie wollen.
Nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung können sich die amerikanischen Geheimdienste bei Ausspähaktionen in Deutschland auf Rechtsgrundlagen berufen, die noch aus der alten Bundesrepublik stammen. Gemäß Verwaltungsvereinbarungen von 1968 dürfen die Geheimdienste der Westalliierten BND und Verfassungsschutz um Aufklärungsmaßnahmen ersuchen; die deutschen Dienste haben Rohdaten zu übergeben.
Diese Vereinbarungen, die bis 2012 als geheim eingestuft waren, sind nach Angaben der Bundesregierung weiterhin in Kraft. Sie seien jedoch seit 1990 nicht mehr in Anspruch genommen worden. Aus Sicherheitskreisen erfuhr die F.A.S., dass die Zusammenarbeit zwischen den amerikanischen Geheimdiensten und dem BND durch mehrere Absichtserklärungen geregelt werde, die jedoch als streng geheim eingestuft seien.



