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Hurensohn, Bastard: Islamkritiker darf man bei Facebook beleidigen - Prozess in Berlin

Morgen, am 20.06.2019, finden um 11:30 und 12:00 Uhr vor dem Landgericht Berlin, Tegeler Weg 17-21, Sitzungssaal 143, 1. Etage, in Sachen Ahmad Mansour gegen Facebook zwei interessante Verfahren statt. Jeder, der mag, kann sich morgen einen Eindruck davon verschaffen, wie Facebook vor Gericht agiert.

 

von Joachim Steinhöfel

Ahmad Mansour ist, so ein Anwalt der besten Anwaltskanzlei der Welt, White & Case, die Facebook vertritt, eine „umstrittene Persönlichkeit“, die „ganz offen und öffentlich kritisiere, welche der Aspekte des Islams nach seiner Ansicht es einigen Muslimen möglich macht, extremistische oder radikale Verhaltensweisen anzunehmen und auch zur Schau zu stellen.“ So etwas gilt es natürlich zu bekämpfen. In einem Parallelverfahren wies derselbe Anwalt darauf hin, Mansour sei für seine scharfe Kritik an „Mohammedanern“ und insb. dem türkischen Präsidenten Erdogan bekannt. Als sich der Fußballspieler Özil vor etwa einem Jahr mit dem türkischen Diktator Erdogan fotografieren liess, äußerte sich Ahmad Mansour gegenüber dem ZDF wie folgt:

„Özils Problem ist nicht, dass er Türke ist. Sondern dass er sich als Nationalspieler mit einem türkischen Diktator hat fotografieren lassen.“

Was einen Facebook-Nutzer zu der Anmerkung veranlasste:

“Halt die fresse du Husohn Bastrd. Geh Verkauf deine Schwester an die deutschen damit du den Integrationsrpreis 2018 und Ein paar Fernsehshows bekommst. Nimm den türkischen Namen eines stolzen Volkes wie der Türkei  nicht in dein Schandmaul.”

Wer Erdogan, so steht es tatsächlich im Schriftsatz, als “Diktator beleidige”, den darf man auch so angehen. Meint Facebook. Und fing prompt eine einstweilige Verfügung. Natürlich wurde diese nicht anerkannt, darum gehts es nun im Klagverfahren weiter. Und gleich im Anschluß geht es zwischen denselben Parteien in einem weiteren Prozeß um die Frage, wie es sich mit der Bezeichnung “Expertennutte” verhält.

Wie niederträchtig der IT-Konzern auch in diesem Verfahren operiert, wird auch daran deutlich, dass Mansour, der unter Polizeischutz steht, mit formalen Argumenten gezwungen werden sollte, seine Privatanschrift preiszugeben. Der Staatsschutz Berlin hat sich dagegen ausgesprochen. Aber was kümmert das Herrn Zuckerberg?

Gut möglich, dass sich die Niederlagenserie von Facebook morgen fortsetzt. Nächste Woche Dienstag geht es dann vor dem OLG Oldenburg (25.06.2019, 14.00 Uhr, Saal I, Richard-Wagner-Platz 1, 26135 Oldenburg) in Sachen Markus Hibbeler vs Facebook, weiter. Die Parteien sind persönlich geladen. Markus Hibbeler kommt.

https://www.steinhoefel.com

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