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WestLB: Briefkastenfirma auf Jersey

Ausgerechnet im Steuer-CD-Hehler-Land NRW: WestLB und Nachfolger Portigon betreiben Briefkastenfirma auf Jersey für Altersvorsorge der Mitarbeiter. Jersey gilt als Steueroase, die bisher kaum am internationalen Austausch von Bankdaten teilnimmt.


Die ehemalige Westdeutsche Landesbank (WestLB) hat mehr als ein Jahrzehnt über eine Briefkastenfirma auf Jersey ein fragwürdiges Pensions-System für ihre Mitarbeiter in London betrieben. Das berichtet das Handelsblatt (Freitagausgabe) unter Berufung auf Insiderkreise und Unterlagen aus Registern der Kanalinsel. Die Firma, die 1998 gegründet wurde, sei bis 2012 unter dem Namen WestLB International Services Ltd. geführt worden. Danach wurde sie in Portigon International Services Ltd. umfirmiert. Jersey gilt als Steueroase, die bisher kaum am internationalen Austausch von Bankdaten teilnimmt.

Der Pensionsplan wird von dem WestLB-Nachfolgeunternehmen Portigon bis heute fortgeführt, wie Portigon auf Nachfrage bestätigte. Portigon und das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen berufen sich jedoch darauf, dass dahinter ein international anerkanntes und von den britischen Steuerbehörden gebilligtes System zur Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung stecke.

Teilnehmer des Pensionsplans seien ehemalige Mitarbeiter der WestLB, die nicht dauerhaft in London beheimatet waren. Zum finanziellen Volumen des Pensionsplans sowie zur Zahl der Teilnehmer und deren Funktion äußerte sich Portigon nicht.

Das Alersvorsorgesystem und die involvierten Firmen auf Jersey weisen allerdings große Ähnlichkeiten mit einem von der Schweizer Großbank UBS geplanten Schema zur Steuervermeidung auf. Die UBS hatte für das Steuerjahr 2003 versucht, ein System zu etablieren, um britische Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben auf Boni ihrer nicht auf Dauer in London residierenden Banker zu vermeiden. Auch ein zur Deutschen Bank gehörendes Unternehmen hatte einen solchen Plan aufgelegt. Über die Legalität der Modelle von UBS und der DB Group Services streiten die Banken derzeit in dritter Instanz vor den britischen Finanzgerichten.
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