Bank runter gewirtschaftet, Aktionäre verloren Milliarden und dennoch: Vorstände fordern sieben Millionen Euro Abfindung von Commerzbank. Sowas gibt es in keiner anderen Branche.
Der geplante Stellenabbau an der Spitze der Commerzbank könnte für das Institut viel teurer werden als bisher bekannt. Wie die „Welt“ aus Aufsichtsratskreisen erfuhr, fordern die beiden Vorstände, die das Geldhaus verlassen sollen, insgesamt sieben Millionen Euro Abfindung. Sowohl Vorstand als auch der Großaktionär Bund wollen jedoch deutlich weniger zahlen. Der Aufsichtsrat hatte auf Drängen von Vorstandschef Martin Blessing beschlossen, den Vorstand von neun auf sieben Mitglieder zu verkleinern. Dem Vernehmen nach sollen Ulrich Sieber und Jochen Klösges gehen. Beide verantworten die interne Abwicklungseinheit, in der das Institut Geschäfte gebündelt hat, von denen es sich trennen will. Der Abbau geht allerdings deutlich schneller voran als erwartet.
Deswegen sollen die beiden abberufen werden. Laut Dienstvertrag stehen ihnen dann höchstens zwei Jahresgehälter zu. Die beiden haben im vergangenen Jahr 1,2 und 1,3 Millionen Euro verdient. Blessing will laut Aufsichtsratskreisen etwas mehr als zwei Millionen Euro pro Vorstand ausgeben. Die Bundesregierung hätte es jedoch gerne billiger und will nur eine Million Euro zahlen.
Rückenwind bekommen die Vorstände ausgerechnet von den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. Sie teilen die Ansicht, dass kein wichtiger Grund zur Abberufung vorliegt. Hinzu kommt, dass sie Sieber, der zusätzlich für Personal verantwortlich ist, schätzen und ihn deshalb nicht gehen lassen wollen.
Was die Arbeitnehmer zusätzlich verstimmt: Einer der verbleibenden sieben Vorstände müsste im Falle der Abberufung Siebers Posten als Arbeitsdirektor übernehmen. Kenner der Bank gehen davon aus, dass der derzeitige Finanzvorstand Stephan Engels diese Aufgabe übernehmen soll. Allerdings lehnen die Arbeitnehmer diese Lösung ab.
Das könnte für Aufsichtsratschef Klaus-Peter Müller zum Problem werden. Bei der Abstimmung über die Abberufung muss mindestens ein Aufsichtsrat aus dem Arbeitnehmerlager zustimmen, damit eine einfache Mehrheit zustande kommt. Ist es genau ausgeglichen, könnte Müller zwar theoretisch die Abberufung trotzdem durchboxen, indem er seine Doppelstimme nutzt, doch das gilt unter Experten als höchst unwahrscheinlich, weil dies einen Affront den Arbeitnehmern gegenüber bedeuten würde. Hinzu kommt: Auch auf der Arbeitgeberseite im Aufsichtsrat gibt es Vorbehalte gegen die Abberufung.



