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Darf man Drohnen abschießen?

 

Von Christian Solmecke

Das gilt umso mehr als Drohnen nicht nur durch Unternehmen oder den Staat eingesetzt werden. Selbst Privatpersonen können mittlerweile kleine Drohen, die etwa mit dem Smartphone steuerbar sind, bei Media Markt & Co. erwerben und damit die Umgebung erkunden.  Hobby-Piloten sollten hier aber unbedingt vorab klären, ob der private Drohnen(aus)flug in den Nachbarsgarten überhaupt erlaubt ist oder die Rechte anderer verletzt. Und umgekehrt stellt sich für Beobachtete oder Gefilmte die Frage: Kann ich mich gegen illegal eingesetzte Drohnen wehren, beispielsweise indem ich über meinem Grundstück patrouillierenden Flugobjektemit dem Luftgewehr abschieße? Rechtsanwalt Christian Solmecke gibt einen rechtlichen Überblick rund um die Drohne.

 

Private Drohnen nur in Grenzen erlaubt

Wegen der von ihnen ausgehenden Überwachungsgefahren dürfen Drohnen, also unbemannte kleine Flugobjekte nur nach strengen Regeln genutzt werden. Dies trifft nicht nur für staatlich, etwa von der Polizei bei Demos eingesetzte, sondern auch für private Flugobjekte zu.

So sind Drohnen ohne Kamera zwar nicht immer, sondern nur dann verboten, sobald häufige oder intensive Flugeinsätze andere Personen merklich belästigen. Dann können etwa Eigentümer, die sich vom Lärm gestört fühlen, vom Drohnenpiloten fordern, ihr Grundstück nicht mehr zu überfliegen.

 

Kameraaufnahmen verletzen Persönlichkeitsrechte

Befindet sich gar eine Kamera an Bord, drohen noch schneller Rechtsverletzungen der mit der Drohne beobachteten Personen. Werden Menschen etwa ohne Einverständnis gefilmt oder fotografiert, verletzt der Drohnen-Pilot ihr Recht am eigenen Bild. Auch genügt es, wenn eine  Drohne von der öffentlichen Straße nicht einsehbare Grundstücksteile filmt, weil dann die Privatsphäre der Bewohner gestört und dadurch ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Im Einzelfall kann es für einen illegalen Drohneneinsatz sogar ausreichen, dass sich Menschen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen durch die Kameras beobachtet und überwacht fühlen.

Das gilt selbst für höher als 30 m fliegende Drohnen, die als Fluggeräte im Sinne der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) zu werten sind und normalerweise frei fliegen dürfen.

 

Dürfen illegale Drohnen abgeschossen werden?

Personen, deren Rechte durch illegal fliegende oder filmende Drohnen verletzt werden, dürfen sich selbstverständlich wehren. Ähnlich wie bei der Notwehr gegen Menschen erlaubt das Gesetz bei der so genannten Selbsthilfe, Sachen, von denen eine Gefahr ausgeht, zu beschädigen oder gar zu zerstören. Knipst also ein allzu neugieriger Nachbar ungefragt Sie, Ihre Familie oder private Teile Ihres Grundstücks, ist es Ihnen daher gesetzlich gestattet,  seine Drohne vom Himmel holen oder anders unschädlich zu machen. Ein Abschuss kommt aber nur in Frage, wenn staatliche Hilfe, z.B. die Polizei nicht rechtzeitig gerufen werden kann, um ihre recht zu schützen. Denn auch gegen Drohnen darf nicht vorschnell Selbstjustiz verübt werden.

Soweit die rechtliche Theorie. Dennoch bleibt Vorsicht geboten. Denn im Streitfall müssten Sie alle Umstände der Selbsthilfe vor Gericht auch beweisen können, insbesondere also, dass die Drohne Sie mit einer Kamera erkennbar gefilmt bzw. fotografiert hat. Das mag in vielen Fällen nicht einfach sein, vor allem wenn man mögliche Irrtümer in der Hitze des Gefechts bedenkt. Gelingt ein solcher Beweis aber nicht, können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder schlimmstenfalls eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und damit auch strafrechtlicher Ärger drohen.

 

Vorsicht mir schweren Geschützen

Drohnenjäger sollten also nicht allzu schnell den Finger am Abzug drücken, sondern sich erst vergewissern, ob ihre Persönlichkeitsrechte tatsächlich durch Filmaufnahmen o.ä. verletzt sind und auch keine andere Hilfe möglich ist. Um auf Nummer sicher zu gehen gilt daher: Vorsicht mit schweren Geschützen. Denn auch Drohnen sind keineswegs Freiwild!

www.wbs-law.de

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