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Rummenigge Strafbefehl

Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen FC-Bayern-Vorstandsvorsitzenden Karl-Heinz Rummenigge wegen zwei Rolex-Uhren. Akzeptiert Rummenigge den Strafbefehl, ist er vorbestraft und erhält einen Eintrag ins Bundeszentralregister.


Das Amtsgericht Landshut hat einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen FC-Bayern-Vorstandsvorsitzenden Karl-Heinz Rummenigge erlassen. Das meldet das Nachrichtenmagazin FOCUS. Rummenigge hatte im Februar zwei Rolex-Uhren im Wert von annähernd 100.000 Euro im Wüstenstaat Katar geschenkt bekommen. Bei der Einreise am Flughafen München hatte er die Ankunftshalle durch den grünen Ausgang verlassen wollen und nicht die fällige Einfuhr-Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent entrichtet.

Das Hauptzollamt Augsburg wollte Rummenigge mit mehr als 150 Tagessätzen zu 300.000 Euro verurteilen, wie FOCUS weiter berichtet. Der zuständige Richter am Amtsgericht verhandelte jedoch mit Rummenigges Anwalt und korrigierte das Strafmaß nach unten. Akzeptiert Rummenigge den Strafbefehl, ist er vorbestraft und erhält einen Eintrag ins Bundeszentralregister. Bei mehr als 90 Tagessätzen bekäme er zusätzlich einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Rummenigge und sein Verteidiger wollten sich gegenüber FOCUS nicht äußern.

Im Jahr 2022 wird die Fußball-Weltmeisterschaft in Katar ausgetragen. Rummenigge war im Februar als Präsident der europäischen Club-Vereinigung ECA nach Katar gereist und hatte dabei die Khalifa-Arena in der Hauptstadt Doha besichtigt. Die Uhren hatte er unmittelbar vor seinem Abflug zurück nach München erhalten.

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