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EZB Betrug wird nachträglich legalisiert

Typisch EU und Euro: Man verstößt gegen eigene Gesetze und Vorgaben und leglisiert diese anschließend. EZB legalisiert großzügige Einstufung von Bankanleihen nachträglich. Den Anleihenschrott durfte die EZB eigentlich gar nicht kaufen. Jetzt hat sie einfach die Regeln geändert - was die Sache auch nicht besser macht.


Die EZB stellt ihre eigenen Regeln für Kreditgeschäfte mit Banken klar. Nach einem Bericht der „Welt am Sonntag“ gelten nun eindeutige Kriterien, nach denen die eingereichten Sicherheiten bewertet werden. Damit begegnet die Notenbank auch dem Vorwurf, dass staatlich garantierte Bankanleihen zu großzügig bewertet worden seien. Die neuen Bedingungen gehen aus einer Entscheidung des EZB-Rats von Ende September hervor, die die Zentralbank inzwischen veröffentlicht hat.

 

Banken können sich bei der Notenbank praktisch unbegrenzt Geld leihen, müssen im Gegenzug aber Sicherheiten verpfänden – in der Regel Wertpapiere. Je besser das Rating der eingereichten Sicherheit, desto günstiger die Kreditkonditionen. Im Frühjahr berichtete die „Welt am Sonntag“, dass die nationalen Notenbanken bei staatlich garantierten Bankanleihen aus Spanien und Italien allzu großzügig verfuhren: Sie berücksichtigten das vergleichsweise gute Rating der jeweiligen Regierung – obwohl nach den Statuten der EZB eigentlich die deutlich schlechtere Bonitätsnote der jeweiligen Bank oder der Anleihe selbst hätte zählen müssen.

 

Die EZB hatte stets die Position vertreten, dass dieses Vorgehen der nationalen Notenbanken in Spanien und Italien in Ordnung war – ohne dies freilich anhand ihres schriftlichen Regelwerks belegen zu können. Mit einigen Monaten Verspätung reagierte die Zentralbank mit Sitz in Frankfurt nun mit einer schon länger angekündigten Änderung des Regelwerks. Allerdings zwingt sie die Spanier und Italiener nicht dazu, die fraglichen Bankanleihen nun schlechter einzustufen, im Gegenteil: Die EZB stellt ihre Regeln vielmehr nachträglich im Sinne des Vorgehens der nationalen Notenbanken klar.

 

Denn nun verfügt die EZB, dass bei garantierten Anleihen wahlweise das Rating des Emittenten (also der Bank) oder aber des Garanten (also der Regierung) zählt – je nachdem, welches besser ausfällt. Damit entspricht die großzügige Einstufung der Papiere in Spanien und Italien nun ganz eindeutig den Vorschriften.

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