Trotz des NSA-Skandals will die Europäische Kommission drei Abkommen fortführen, mit denen massenhaft Daten europäischer Bürger in die Vereinigten Staaten übermittelt werden.
Trotz des NSA-Skandals will die Europäische Kommission drei Abkommen fortführen, mit denen massenhaft Daten europäischer Bürger in die Vereinigten Staaten übermittelt werden. Dies berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z./Mittwochsausgabe).
Dazu gehört ein Vertrag, der amerikanischen Internetunternehmen wie Google, Facebook oder Amazon den Transfer personenbezogener Daten ihrer Kunden ermöglicht.
Auch zwei Abkommen zur polizeilichen Zusammenarbeit, mit denen Daten von Bankkunden und Fluggästen nach Amerika weitergeben werden, sollen nach dem Willen der Kommission nicht gekündigt werden. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, wird die Kommission ihre Entscheidungen an diesem Mittwoch bekanntgeben.
Die Kommission hatte die Diskussion über das Abkommen über einen „sicheren Hafen“ (safe harbor) im Juli selbst angefacht. Justizkommissarin Viviane Reding äußerte den Verdacht, das Abkommen enthalte zu viele Schlupflöcher.
Gegen eine Kündigung dieses Abkommens, das den transatlantischen Handel befördern soll, hat sich allerdings die Industrie gewandt, so dass es die Kommission nun bei 13 Empfehlungen belässt, die die Amerikaner bis nächsten Sommer verwirklichen sollen.
In der polizeilichen Zusammenarbeit hat die Kommission nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung keine Hinweise für Vorwürfe gefunden, dass die Amerikaner das sogenannte Swift-Abkommen verletzt haben, das ihnen die Auswertung von Auslandsüberweisungen aus Europa gestattet, allerdings nur unter datenschutzrechtlichen Auflagen.
Die Kommission beendet die Untersuchung dieser Vorwürfe nun. Sie hebt den großen Nutzen hervor, den europäische Polizeibehörden davon haben, dass die Amerikaner die Ergebnisse ihrer Auswertungen mit ihnen teilen. Schließlich hat die Kommission zusammen mit der amerikanischen Seite die Praxis des sogenannten PNR-Abkommens bewertet, das die Übermittlung der Daten von Fluggästen auf Transatlantikstrecken an das amerikanische Heimatschutzministerium ermöglicht. Auch hier hielten sich die Amerikaner an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.



