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Sinn: Grünes Licht für Einwanderung ins Sozialsystem

Hans Werner Sinn in der F.A.Z.: Neues Urteil belegt Einwanderung in Sozialsysteme. Nun sehe man die Anreizeffekte auf Rumänen und Bulgaren. NRW-Gericht hatter einer Familie aus Rumänien, die vom Verkauf von Obdachlosenzeitungen und von Kindergeld gelebt hatte, Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende (Hartz IV) zugesprochen.


Der Wirtschaftswissenschaftler Hans-Werner Sinn vom Ifo Institut für Wirtschaftsforschung warnt angesichts eines neuen Gerichtsurteils vor einer Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme. Sinn sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Montagsausgabe): „Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich die neuen Regeln zur Freizügigkeit herumsprechen würden.“ Nun sehe man die Anreizeffekte auf Rumänen und Bulgaren. Das Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen hatte in einem am Wochenende bekannt gewordenen Entscheid einer Familie aus Rumänien, die vom Verkauf von Obdachlosenzeitungen und von Kindergeld gelebt hatte, Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende (Hartz IV) zugesprochen. Denn der generelle Leistungsausschluss durch das Sozialgesetzbuch verstoße gegen Europarecht (AZ: L 6 AS 130/13)

Der Münchner Ökonom erklärte der F.A.Z.: „Die Zahlen werden zunehmen; wir sind am Beginn einer neuen Migrationswelle.“ Sinn befürchtet, dass Politiker deshalb das sinnvolle Grundrecht auf Freizügigkeit einschränken werden. „Um dieses Grundrecht zu erhalten, gibt es nur eine Möglichkeit: Man muss wegkommen vom Inklusionsprinzip und übergehen zum Heimatlandprinzip.“ Für steuerfinanzierte Sozialleistungen des Staates gilt nach Ansicht von Sinn: „Wer diese in seinem Heimatland in Anspruch nehmen kann, kann nicht in einem anderen Land die Hand aufhalten – aber er darf die Leistungen seines Heimatlandes konsumieren, wo er will.“

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