Angeblich wurden derzeit über 20000 Abmahnungen an redtube - User verschickt. Die Betroffenen sind verunsichert. Dabei stellt sich die Frage, wie kriminell eigentlich die Abmahner sind. Was tun, wenn man einen entsprechenden Brief erhalten hat? Welche Filme sind betroffen? - Ist Streaming illegal?
Über 20000 User haben offenbar bis jetzt schon Abmahnungen erhalten wegen angeblich illegalen Streamings bei redtube und täglich werden es mehr. Verschickt werden die Droh-Schreiben von der Regensburger Kanzlei U+C (Urmann und Collegen), die auch in der Vergangenheit schon in diesem Bereich aktiv geworden ist.
Ein gutes Geschäft mit der Angst und mit der Scham, denn verlangt werden bei einem angeblichen Streitwert von rund 1000 Euro insgesamt 250 Euro, welche sich aus diversen Kostenpunkten zusammensetzt. Bei geschätzten 20000 Abmahnungen macht das 5 Millionenn Euro! Es gibt jedoch keinen offiziellen Zahlen, wieviele Drohbriefe tatsächlich verschickt wurden. Telefonisch erreichbar ist die Kanezlei derzeit nur schwer, die Leitungen sind angeblich überlastet.
Die Betroffenen sind verunsichert, zumal mit einem öffentlichen Internetpranger gedroht wird im Falle der Nichtzahlung. Den Abgemahnten kann nur geraten werden, in die Offensive zu gehen und sich nicht einschüchtern zu lassen. Denn die Frage ist, ob es hier mit rechten Dingen zuging oder nicht. Derzeit sieht es so aus, als wenn der Abmahner selbst kriminell sein könnte, indem er illegal an die Privatadressen gekommen ist.
Achtung: Offenbar mehren sich auch Hinweise, dass selbst User ein Abmahnschreiben erhalten haben, die noch nie ein solches Portal angesurft haben. Spekulation der Abmahner könnte sein, dass man einfach jeden anschreibt in der Hoffnung, dass man irgendwie ins "Schwarze" trifft. Denn die angemahnten Filme wurden angeblich im August betrachtet. Wer kann sich daran heute noch erinnern?
Folgende Fragen sind offen:
- Wie erhielt der Abmahner die IP Adressen?
- Wurden die IP-Adressen rechtswidrig erlangt?
- Hat das Gericht in Köln möglicherweise rechtswidrig gehandelt, in dem es die Zustimmung zur Herausgabe der persönlichen Daten zustimmte?
Dennn bisher gilt: Streaming ist nicht illegal. Die Richter haben offenbar nicht genau hingeschaut und die Herausgabe der Privatdaten einfach durchgewinkt. Auch das ist ein riesiger Justizskandal. Denn eigentlich ist das Gericht dazu da, gewissenhaft abzuwägen, ob der Bruch der Privatspähre durcr Abmahner rechtlich erlaubt werden darf. In diesem Fall aber haben die Richter wohl geschlampt und es wirft ein schlimmes Licht auf zukünftige Aktionen dieser Art.
„Es ist das erste Mal in Deutschland, dass Nutzer von Streamingplattformen abgemahnt werden“, erläutert der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke. “Es ist noch ist völlig offen, wie die Kanzlei an die IP-Adressen der Nutzer gekommen ist. Denkbar ist, dass die Plattform die Adressen selbst herausgegeben hat. Klar ist schon jetzt, dass das Landgericht Köln die Herausgabe der IP-Adressen gestattet hat. Soweit ersichtlich, sind viele Telekom Kunden von den Abmahnungen betroffen. Die aktuellen Abmahnungen beziehen sich auf das Anschauen von Filmen im August 2013, ich gehe davon aus, dass nun kontinuierlich weitere Abmahnungen folgen werden.“ - “Aus unserer Sicht haben die Nutzer hier keine Straftat begangen. Anders als es zum Beispiel bei Kino.to der Fall war, werden die Filme auf Redtube nicht offensichtlich rechtswidrig (im Sinne des Urheberrechts) verbreitet.
Um folgende Filme geht es:
- Miriam´s Adventures
- Hot Stories
- Amanda´s Secret
- Dream Trip
Die Rechte für die Filme hält offenbar eine Schweizer Aktiengesellschaften namens “The Archive“. Doch auch hier stellt sich die Frage, ob dem wirklich so ist.
Unterlassungserklärug
Man sollte auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben. Im Zweifelsfalle sollte man es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Darauf aber dürften die Abmahn-Kanzelei kein Interesse haben. Die Gerichte könnten dann nämlich einwandfrei feststellen, dass Streaming nicht illegal ist - und das würde das Geschäftsmodell der Abmahner zerstören. Darüber hinaus sind die Abmahn-Gebühren nach Ansicht einiger Rechtsexperten viel zu hoch.



