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Redtube: noch mehr Abmahnungen - was tun?

Der Abmahn-Terrror geht in eine neue Runde. Streamingdienste: Es wird zu Tausenden weiterer Abmahnungen kommen. Urmann Rechtsanwaltskanzlei U+C: „Redtube war eher ein Testballon. Wir haben auch in anderen Portalen bereits ermittelt, deswegen rechne ich damit, in den kommenden Monaten auch Nutzer der anderen Portale anzuschreiben“.

 

Nach den Abmahnungen von Besuchern des Online-Portals RedTube sollen schon bald massenhaft weitere Nutzer von Streamingdiensten Brief vom Anwalt bekommen. „Redtube war eher ein Testballon. Wir haben auch in anderen Portalen bereits ermittelt, deswegen rechne ich damit, in den kommenden Monaten auch Nutzer der anderen Portale anzuschreiben“, sagte Rechtsanwalt Thomas Urmann Rechtsanwaltskanzlei U+C der „Welt am Sonntag" (E-Tag: 15.12.). 

 

Urmann setzt auf Streaming als neues Betätigungsfeld, da sich die Abmahnung von Tauschbörsen-Nutzern nicht mehr lohnt. Die Nutzer seien vorsichtiger geworden, erklärte er: „Filesharing-Fälle können Sie nicht mehr kostendeckend betreiben - auf den Peer2Peer-Netzwerken ist niemand mehr unterwegs, dabei kommen nicht genügend Fälle zusammen.“

 

Urmann erwartet, dass die Frage der Rechtmäßigkeit von Streaming-Abmahnungen erst in einigen Jahren abschließend geklärt werden kann: „Wenn die Oberlandesgerichte München, Köln und Frankfurt zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen kommen, dann wird in fünf bis acht Jahren der BGH das Thema abschließend entschieden.“

 

Urmann verteidigte die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts, den Auskunftsersuchen in den Steamingfällen statt zu geben: „Das Herunterladen in den Arbeitsspeicher beim Streaming ist bereits eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Das Landgericht Köln wird meines Erachtens nach völlig zu Unrecht als ahnungslos hingestellt.“

Wie genau die Anwälte die IP-Adressen der Streamingnutzer technisch ermitteln, haben aber auch die Kölner Richter nicht erfahren, erklärte Urmann: „Das Gutachten erklärt nicht im letzten technischen Detail, wie die IP-Adressen der Nutzer ermittelt wurden. Das ist Geschäftsgeheimnis der Ermittlungsfirma.“

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