Steigende KFZ-Steuer und weitere Änderungen 2014
Wie zu jedem Jahreswechsel kommen auch 2014 einige Veränderungen auf deutsche Autofahrer zu. Neben dem Anstieg der KFZ-Steuer für eine Vielzahl an Fahrzeugen ist die Reform der Punkteregelung im Flensburger Zentralregister eine wesentliche Änderung, die z. B. im Direct Line Blog zusammengefasst wurden.
Höhere KFZ-Steuer in Abhängigkeit von den Emissionswerten
Die Umstellung der KFZ-Steuer auf die CO2-Emissionen des jeweiligen Derivats ist bereits vor einigen Jahren erfolgt, die Richtlinien für den Ausstoß von Kohlendioxyd werden ab 2014 jedoch verschärft. Betroffen sind hiervon sämtliche Fabrikate, die ab dem Juli 2009 angemeldet wurden, für früher zugelassene Fahrzeuge muss keine Änderung befürchtet werden. Konkret wird der Steuerfreibetrag um 15 Gramm auf nun 95 Gramm pro Kilometer abgesenkt. Fahrzeuge, die nicht unter diesem Emissionswert liegen, müssen mit einem Anstieg der KFZ-Steuer im Rahmen von 30 Euro jährlich rechnen. Für das Eintreiben der Steuer ist übrigens ab Mitte 2014 nicht mehr das Finanzamt zuständig, die entsprechenden Kompetenzen gehen fortan auf den Zoll über.
Reform des Punktesystems für Verkehrssünder
Seit mehr als einem halben Jahrhundert wird das Strafregister für Verkehrsteilnehmer in Flensburg geführt, 2014 kommt es zur ersten großen Reform. Ab dem 1. Mai 2014 findet der Entzug des Führerscheins nicht mehr bei achtzehn Punkten, sondern bereits bei acht Punkten statt. Entsprechend wird der Punktewert eines einzelnen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung abgesenkt, die Verjährung von Delikten erfolgt ab diesem Zeitpunkt einzeln. Ab vier Punkten findet eine erste Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung statt.
Im Zuge der Neuregelung werden die Bußgelder für verschiedene Ordnungswidrigkeiten angehoben, im Gegenzug findet eine Eintragung ins Flensburger Zentralregister erst bei einer Ordnungswidrigkeit mit einer Strafzahlung von mindestens 60 Euro statt. Bis zum Jahr 2013 wurde bereits ein Vermerk in Flensburg vorgenommen, wenn ein Bußgeld von 40 Euro zu entrichten war. Einzelne Ordnungswidrigkeiten wie das unerlaubte Befahren einer Umweltzone oder der Verstoß gegen das Führen eines Fahrtenbuches entfallen bzgl. einer Eintragung komplett, werden jedoch weiterhin ein Bußgeld nach sich ziehen.
Weitere Änderungen für Autofahrer ab 2014
Ab Sommer 2014 müssen alle motorisierten Verkehrsteilnehmer mit Ausnahme von Motorrad- und sonstigen Zweiradfahrern eine Warnweste im Fahrzeug mit sich führen. Die Existenz der Weste wird zukünftig auch bei der TÜV-Hauptuntersuchung überprüft und kann zur Verwehrung des TÜV-Stempels führen. Die Warnweste muss dem europäischen Standard ISO 20471 entsprechen und ist bereits in vielen Ländern Europas Pflicht. Ob ihr Fehlen bei einer Fahrzeugkontrolle zukünftig mit einem Bußgeld belegt werden darf, ist politisch noch nicht entschieden.



