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TV-Steuer für Private?

Vorsitzender Direktor der Landesmedienanstalten will Privatsender mit Rundfunkbeiträgen subventionieren. "Lokale und regionale Radio- und TV-Anbieter, die sich wirtschaftlich schwertun, sollten aus Mitteln des Rundfunkbeitrags finanziell gefördert werden können, wenn ihr Angebot im öffentlichen Interesse ist".


In die Diskussion um die Verwendung der Überschüsse beim Rundfunkbeitrag hat sich jetzt der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und Direktor der Landesanstalt für Medien (LfM) in Nordrhein-Westfalen, Jürgen Brautmeier, eingeschaltet. Im Gespräch mit der Tageszeitung "Die Welt" plädiert er für die Unterstützung von Privatsendern aus dem Topf der Rundfunkbeiträge. "Lokale und regionale Radio- und TV-Anbieter, die sich wirtschaftlich schwertun, sollten aus Mitteln des Rundfunkbeitrags finanziell gefördert werden können, wenn ihr Angebot im öffentlichen Interesse ist", sagte Brautmeier.

Ende Dezember hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) einen Überschuss von über eine Milliarde Euro für 2013 bis 2016 infolge der Umstellung auf eine Haushaltsabgabe angekündigt und eine Gebührensenkung um rund 70 Cent pro Monat ins Gespräch gebracht. Seitdem mehren sich die Vorschläge, was mit dem Überschuss geschehen soll.

Wie man auch in Nordrhein-Westfalen sehen könne, hätten eine Reihe von lokalen Programmanbietern erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. "Im Sinne einer Förderung von Angebotsvielfalt sollte denen geholfen werden," unterstrich Brautmeier. Die Vergabe dieser Mittel könne über die Gremien der Landesmedienanstalten erfolgen.

Bei den für die deutsche Medienordnung zuständigen Staatskanzleien der Bundeländer trifft Brautmeiers Vorschlag auf ein geteiltes Echo: "Im Kreis der Länder wurde darüber schon früher diskutiert, der Vorschlag erwies sich bisher aber nicht als mehrheitsfähig. Für eine Diskussion über diese und andere innovative Ideen in der Medienpolitik ist Bayern selbstverständlich offen“, hieß es auf Anfrage der "Welt" aus der bayerischen Staatskanzlei.

Vorbehalte werden dagegen aus Rheinland-Pfalz laut. Eine unmittelbare Programmförderung privater Rundfunkveranstalter sei "wegen des Gebots der Staatsferne des Rundfunks verfassungsrechtlich nicht unproblematisch", erklärte die Mainzer Staatskanzlei auf Anfrage der "Welt". "Auch das europäische Beihilferecht wäre bei einer direkten Förderung privater Medien zu beachten", heißt es von dort weiter. Möglich sei aber eine Förderung der technischen Infrastruktur zur Verbreitung privater Programme. Die sächsische Staatskanzlei wollte sich in der Frage nicht äußern.


Auf deutliche Ablehnung stößt der Vorschlag einer Umwidmung von Mitteln aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen bei Landesverbänden der FDP.  "Das ist für mich ein Irrweg und nach liberalen Grundsätzen völlig ausgeschlossen", sagte Torsten Herbst, medienpolitischer Sprecher der sächsischen Landtagsfraktion und bundespolitischer Sprecher der FDP-Fraktionschefs in Medienfragen der "Welt".

Ebenso kritisch sehen das die Liberalen in Hamburg: "Wenn nun auch private Radio- und TV-Sender aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag subventioniert werden sollen, dann geht das in Richtung einer Kultur-Flatrate, die wir grundsätzlich als systemwidrig ablehnen", sagt Burkhardt Müller-Sönksen, medienpolitischer Sprecher der Hamburger FDP dieser Zeitung. Darüber hinaus sähe er eine wettbewerbsrechtliche Problematik. So dürften ausländische Anbieter gegenüber den inländischen nicht benachteiligt werden. Müller-Sönksen resümiert: "Wenn aber deutsche Rundfunkbeitragsgelder an Google & Co. gehen, weil zum Beispiel auf YouTube Medienprodukte mit sogenanntem Public Value abrufbar sind, haben wir die Büchse der Pandora geöffnet."

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