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DGB: Henkel rechtsradikal

DGB: "Henkel war sozialpolitisch schon immer ein Rechtsradikaler“. - AfD-Politiker erzielt juristischen Sieg gegen den DGB: „es ab sofort zu unterlassen weder öffentlich noch privat (…) die Behauptung aufzustellen, Herr Hans-Olaf Henkel habe dazu aufgerufen, Tarifverträge und das Betriebsverfassungsgesetz zu verbrennen“.


Hans-Olaf Henkel, Kandidat für das Europaparlament der Alternative für Deutschland (AfD), hat einen juristischen Sieg gegen Horst Raupp, Gewerkschaftssekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Südhessen erzielt. In einer Handelsblatt Online vorliegenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verpflichtet sich Raupp, „es ab sofort zu unterlassen weder öffentlich noch privat (…) die Behauptung aufzustellen, Herr Hans-Olaf Henkel habe dazu aufgerufen, Tarifverträge und das Betriebsverfassungsgesetz zu verbrennen“.

Raupp hatte sich im Januar bei einer Veranstaltung anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus im hessischen Bensheim geäußert. Darüber hatte die „Bürstädter Zeitung“ berichtet. Der Regionssekretär des DGB Südhessen erinnerte demnach an die enge Verzahnung der Nationalsozialisten mit dem Großkapital.

In diesem Zusammenhang kam er auf den ehemaligen Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Henkel, zu sprechen. „Henkel, der heute bei der rechtspopulistischen AfD den Ton angibt, war sozialpolitisch schon immer ein Rechtsradikaler“, erklärte der Gewerkschafter laut der Zeitung und nahm dabei Bezug auf einen angeblichen Aufruf Henkels „Tarifverträge und das Betriebsverfassungsgesetz zu verbrennen“.

Henkel schaltete darauf hin einen Anwalt ein, der Raupp schließlich erfolgreich dazu aufforderte, in der Angelegenheit „Abbitte“ zu leisten, wie aus dem Handelsblatt Online vorliegenden Schriftverkehr zwischen Henkels Anwalt und dem Gewerkschaftssekretär hervorgeht.
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