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EU: Patent auf Wassermelonen

Europäisches Patentamt: Panne führt zu neuem Patent auf konventionelle Züchtung. Patent auf Wassermelonen erteilt.

 

Das Europäische Patentamt (EPA) hat gestern ein Patent auf Wassermelonen für die Firma H. M. Clause erteilt, die zum französischen Konzern Limagrain gehört (EP 1816908). Die Wassermelonenpflanzen sollen mehr Verzweigungen und kleinere Früchte als üblich haben, was nicht als Erfindung bezeichnet werden kann, da sich die entsprechende genetische Veranlagung in der natürlichen biologischen Vielfalt findet. Das Patent erstreckt sich auf das Saatgut, die Pflanzen und die Melonen. Die Pflanzen wurden durch Kreuzung und Selektion erstellt – beides Standardverfahren, die in der Pflanzenzucht üblich sind. Diese Methoden gelten als im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren, die laut den europäischen Patentgesetzen nicht patentiert werden dürfen. Im letzten Jahr hatte das EPA nach heftigen Protesten der Öffentlichkeit verkündet, dass es die Erteilung derartiger Patente stoppen werde, bis zwei Präzedenzfälle entschieden seien, die Brokkoli und Tomaten umfassen. Im Fall der Wassermelone versuchte das EPA die Erteilung zwar zu stoppen, aber technische Verfahrensfehler führten jetzt dennoch zur Erteilung des Patents.

„Das EPA gerät mehr und mehr außer Kontrolle. Jetzt werden sogar schon technische Fehler zur Ursache für die Erteilung von Patenten auf Pflanzen. Wenn man sich die Prüfungsakte näher ansieht, wird klar, dass das EPA das Patent ohnehin erteilen wollte, denn die Prüfung war bereits abgeschlossen. Der Fall zeigt erneut, dass man die Entscheidung über diese Fälle nicht dem Patentamt überlassen darf. Europäische Regierungen wie Deutschland und Frankreich müssen ihre rechtlichen und politischen Möglichkeiten im Verwaltungsrat des EPA nutzen. Diese Patente können nur gestoppt werden, wenn die Politik für klare Verhältnisse sorgt“, sagt Ruth Tippe von der Koalition Keine Patente auf Saatgut!. „Andernfalls werden sich die Konzerne Schritt für Schritt die Kontrolle über unsere Lebensgrundlagen aneignen.“

 

Bereits im Mai 2012 hatte das Europäische Parlament eine Resolution verabschiedet, die das EPA aufforderte, Produkte aus konventioneller Züchtung nicht mehr zu patentieren. Die Behörde hat diese Aufforderung aber bislang ignoriert. Eine politische Entscheidung, derartige Patente zu stoppen, könnte durch den Verwaltungsrat des EPA getroffen werden, der sich aus den Repräsentanten der Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Die deutsche Bundesregierung hat bereits eine Initiative auf europäischer Ebene angekündigt. Auch der französische Senat hat im Januar 2014 die Regierung von Frankreich aufgefordert, in der EU aktiv zu werden.

 

Die Organisationen hinter „Keine Patente auf Saatgut!“ befürchten, dass Patente die Marktkonzentration im Saatgutbereich weiter vorantreiben werden und die Grundlagen der Ernährung somit in die weitgehende Abhängigkeit von einigen wenigen internationalen Konzernen gelangen. Die Koalition „Keine Patente auf Saatgut!“ wird von Bionext (Niederlande), der Erklärung von Bern, Gene Watch UK, Greenpeace, Kein Patent auf Leben!, Misereor, Rete Semi Rurali (Italien), Réseau Semences Paysannes (Frankreich), Red de Semillas (Spanien), dem norwegischen Development Fund und Swissaid getragen. Unterstützt von mehreren Hundert Organisationen, setzt sich die Koalition gegen die Patentierung von Pflanzen und Tieren ein.

Weitere Informationen: http://www.no-patents-on-seeds.org

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