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Italien: Kapitalkontrollen

De facto schränkt Italien die in der EU vertraglich festgeschriebene und für den europäischen Binnenmarkt fundamentale Kapitalverkehrsfreiheit ein. Ein kollektiver Aufschrei aus Brüssel/Straßburg oder sonstigen EU-Dependancen blieb selbstredend aus.

 

Von Dagmar Metzger, Dr. Alexander Gauland und Steffen Schäfer, Alternative für Deutschland

Noch immer schlagen die Wogen in der EU hoch, über die Dreistigkeit der souveränen Schweiz ihre Einwanderung künftig selbst steuern zu wollen. In der Aufregung darüber gehen die tatsächlichen Vertrags- und Rechtsbrüche, welche jüngst in Italien stattfanden, unter. Die Italiener schaffen nämlich de facto nicht nur mit einem Federstrich die Kapitalverkehrsfreiheit ab (als Mitglied der EU!), sondern drehen auch schnell einmal den fundamentalsten Grundsatz des Rechtsstaats um.


Rückwirkend ab dem ersten Februar müssen italienische Banken nämlich 20% Vorabsteuern auf alle aus dem Ausland eingehenden Überweisungen an Privatpersonen erheben. Die italienischen Bürger müssen dann den Nachweis erbringen, dass sie das Geld redlich erworben haben. Mit anderen Worten: der italienische Staat verdächtigt alle seine Bürger der Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Anstatt wie es in einem Rechtsstaat an sich üblich wäre, bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuld der Bürger anzunehmen, verlangt der Staat nun von seinen Untertanen diese selbst zu beweisen. Wer dies nicht kann oder wer angesichts eines den Aufwand nicht rechtfertigenden Betrags dies möglicherweise unterlässt, wird also bei den Behörden künftig als Geldwäscher geführt werden und muss in der Folge dann vermutlich mit weit drakonischeren Maßnahmen von Seiten der Steuerbehörden rechnen als die pauschalen 20% Vorabsteuer.


Interessant ist auch die weitere Abwicklung. Denn die Banken sammeln zunächst einfach nur die entsprechende Steuer ein und behalten sie – bis zum 16. Juli. Dafür zahlen sie, nicht etwa dem Bürger, sondern dem italienischen Staat Zinsen. Zum Stichtag erst überweisen sie ihm schließlich auch die gesammelten Steuern. Dann kann natürlich auch erst geprüft werden, ob die Steuer denn tatsächlich rechtmäßiger Weise erhoben wurde. Eine Rückzahlung gibt es nur, wenn es dem Bürger gelingt dies zu widerlegen. Bis dahin hat er keinen Zugriff auf 20% jeder eingehenden Auslandsüberweisung. Damit haben die Italiener praktisch Kapitalverkehrskontrollen eingeführt – ein eklatanter Verstoß gegen die in der EU herrschenden Gesetze.


Denn de facto schränkt Italien damit die in der EU vertraglich festgeschriebene und für den europäischen Binnenmarkt fundamentale Kapitalverkehrsfreiheit ein. Ein kollektiver Aufschrei aus Brüssel/Straßburg oder sonstigen EU-Dependancen blieb selbstredend aus. Schließlich ist Italien ja Mitglied der EU und eine Krähe hackt bekanntlich der anderen kein Auge aus. Verträge und rechtsstaatliche Grundsätze sind für die Brüssler Bürokraten nur dann sakrosankt, wenn sich damit souveräne Staaten gängeln lassen. Für die eigenen Mitglieder gelten sie nur nach Gutdünken bzw. wenn es gerade opportun erscheint, wie uns seit Jahren immer wieder aufs Neue vorgeführt wird.


Für die kapitalschwachen italienischen Banken indes stellt die Regelung ein weiteres Geschenk dar. Kürzlich erst hatten die Parlamentarier in Rom ihr Placet zu einer Aufwertung der italienischen Zentralbankanteile um satte 5 Millionen Prozent gegeben. Zeitgleich beschlossen sie, dass kein Anteilseigner mehr als 3 Prozent der Anteile halten dürfe. Auf diesem Wege spülen sie bis 2015 alleine den beiden größten Banken des Landes mal eben rund 3,5 Milliarden Euro in die leeren Eigenkapitalkassen. Kreative Geldschöpfung auf Italienisch, über die sich auch der Staat freut, da ihm so rund 900 Millionen Euro Steuern aus dem Nichts beschert werden.


Nun werden also auch die kleinern Institute mit einer kurzfristigen Kapitalspritze bedacht, zumindest bis zum besagten Stichtag. Dieser liegt insofern recht praktisch, da der europäische Bankenstresstest bereits im Mai starten soll – da kann es natürlich nicht schaden, wenn die wackeligen Finanzinstitute auf dem Apennin noch etwas extra Cash gebunkert haben.


Wirklich nützen werden all diese Maßnahmen natürlich auf lange Sicht nichts, denn das eigentliche Problem sind nicht kleine Geldwäscher oder Steuerhinterzieher, die den Staat um „sein“ Geld betrügen, sondern es ist das Korsett des Euro, das nicht nur den Italiener die wirtschaftliche Luft abschnürt und so die Volkswirtschaft und damit den gesellschaftlichen Wohlstand absterben lässt. Da aber die Nomenklatura der EU bereits unmissverständlich klargemacht hat, den Euro unter allen Umständen zu verteidigen, wird der Weg der Rechtsbrüche weiter beschritten werden. Die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen und Bargeldbeschränkungen sind dabei nur der Auftakt. Am Ende wird der direkte Zugriff auf die Sparvermögen der Bürger stehen – so wie es der IWF und vor ihm bereits andere vorgeschlagen haben.


Ob die italienischen Bürger allerdings die andauernden Gängelungen und Rechtsbrüche von Seiten des Staates dauerhaft duldsam hinnehmen, darf bezweifelt werden. Denn bei aller Freundlichkeit und Lebensfreude, ganz so höflich und zurückhaltend wie die Schweizer sind die Italiener nicht. Erstere verbaten sich die unverschämten Attacken unter Hinweis auf die eigene Souveränität mit freundlichen Worten. Freundliche Worte in Richtung Politik und EU dürften den Italienern hingegen inzwischen gründlich vergangen sein. Bei vielen liegt stattdessen die Mistgabel griffbereit.

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