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Wortlaut: Hoeneß vor Gericht

Uli Hoeneß pakt aus. Zum Auftakt seines Prozesses hat er alle Vorwürfe der Steuerhinterziehung voll eingeräumt. Er bedauere seine Fehler und wolle alle Schulden bezahlen. Die Aussagen des Bayern-Präsidenten im Wortlaut.

 

 

Aussage von Uli Hoeneß vor Gericht:

 

Hohes Gericht,
die mir in der Anklage zur Last gelegten Steuerstraftaten habe ich begangen.

Mit anderen Worten: Ich habe Steuern hinterzogen.

Mir ist bewusst, dass daran auch meine Selbstanzeige nichts ändert. Ich habe aber gehofft, durch meine Selbstanzeige einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Ich habe im letzten Jahr gelernt, dass an der Wirksamkeit meiner Selbstanzeige Zweifel bestehen. Als Laie kann ich jedoch zu diesen juristischen Fragen nichts beitragen.

Ich kann aber Folgendes sagen:

Ich habe seit Jahren ein Konto bei der Vontobel Bank in der Schweiz. Dort habe ich insbesondere in Devisen spekuliert. Einen Teil der hieraus entstandenen Gewinne habe ich in Aktien und andere nicht spekulative Kapitalanlagen gesteckt. Hieraus resultieren die Kapitalerträge, die zu den in der Anklage genannten Steuern geführt haben.

In manchen Jahren habe ich zudem hohe Gewinne mit den Spekulationsgeschäften erzielt, in anderen habe ich erhebliche Verluste erlitten. Ich musste leider feststellen, dass sich die Spekulationen in dem fraglichen Zeitraum unter dem Strich nicht gelohnt haben, denn die hier in Rede stehenden Jahre (2003 bis 2009) habe ich trotz zwischenzeitlicher Gewinne im Ergebnis mit einem Millionenverlust abgeschlossen.

Das bedeutet aber nicht, dass ich auf die Spekulationsgewinne keine Steuern bezahlen muss. Die Gewinne und Verluste aus den Spekulationen lassen sich steuerlich nicht ohne Weiteres miteinander verrechnen. Es ist erheblich komplizierter. Ich gehe davon aus, dass die zwischenzeitlichen Spekulationsgewinne insbesondere in den Jahren 2002, 2003 und 2005 zu einer Steuernachzahlung im zweistelligen Millionenbereich führen werden, was meinen wirtschaftlichen Verlust aus diesen Geschäften weiter erhöhen wird.

Mit meiner Selbstanzeige im Jahr 2013 habe ich – um reinen Tisch zu machen – dem Finanzamt die Kontoeckdaten, also auch die Gewinne und Verluste, für die einzelnen Jahre mitgeteilt. Mein Steuerberater hat außerdem die Einzelheiten zu meinen Kapitalerträgnissen berechnet. Auch dies haben wir dem Finanzamt vorgelegt.

Die Staatsanwaltschaft hielt meine Selbstanzeige für unwirksam. Es folgten bekanntlich die Durchsuchung im März 2013 und ein Haftbefehl sowie wenige Monate später die Anklageerhebung.

Mir ist klar, dass mir nur absolute Steuerehrlichkeit hilft. Ich habe deshalb Ende Februar alle Unterlagen zu meinen in der Schweiz getätigten Finanzgeschäften dem Gericht und den Behörden zur Verfügung gestellt, obwohl die Staatsanwaltschaft meine Selbstanzeige für unwirksam hält. Die Aufarbeitung und Zusammenstellung dieser Unterlagen hat Monate gedauert, da es sich um eine immense Zahl von Belegen handelt.

Das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Finanzbehörden können sich nunmehr ein umfassendes Bild machen. Ich gehe davon aus, dass sich bei genauer Betrachtung herausstellen wird, dass die Angaben in der Selbstanzeige zutreffend waren, denn die hierdurch mitgeteilten Spekulationsgewinne sind keinesfalls niedriger, sondern eher deutlich höher als die tatsächlich steuerlich releevanten Zahlen.

Ich bin froh, dass jetzt alles transparent auf dem Tisch liegt.

Mein Fehlverhalten bedaure ich zutiefst. Sämtliche Steuern werde ich natürlich zahlen. Ich werde alles dafür tun, dass dieses für mich bedrückende Kapitel abgeschlossen werden kann.

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