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Hochverrat in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat alle Verfassungsbeschwerden gegen den Euro-Rettungsschirm ESM endgültig abgewiesen. Damit muss sich Deutschland auch künftig in vollem Umfang an dem Fonds zur Rettung hochverschuldeter Länder  und Banken der Währungsunion beteiligen.

 

Daniel Neun (www.radio-utopie.de): "Erst wenn das Kind [Deutschland] in den Brunnen gefallen ist [wegen des ESM pleite und handlungsunfähig ist], ist für das BVerfG bewiesen, dass es in den Brunnen fallen kann."

 

Peter Boehringer:

Leider ohne Überraschung von BVerfG-Voßkuhle verkündet: das heutige endgültige Urteil des BVErfG zur ESM-Bank [Urteilsbegründung läuft noch]. Der ESM wird durchgewinkt. Z.T. wurden die Klagen noch nicht einmal zugelassen (!) – etwa dürfen die Kläger NICHT monieren, dass nicht der ganze Bundestag in ESM-Fragen informiert wird, sondern nur ein Miniausschuss aus gut 20 Personen – und selbst der nur ex post (also ggf lange nach erfolgtem Bailout einer Bank), summarisch und unter striktester Geheimhaltung – d.h. kein gewählter deutscher Abgeordneter wird je die wahren Begünstigten der ESM-Bank erfahren und der Öffentlichkeit mitteilen dürfen. Banken und Staaten und Cliquen retten sich mit Steuerbonität des Volkes selbst, unbegrenzt, geheim und unsanktionierbar! Und das BVerfG hält das alles nicht einmal für beklagbar!

 

Die beklagten Gesetzesänderungen (Art 136 AEUV) und Gesetze (ESM-Gesetz) stammen übrigens bereits aus 2011 und 2012 – man hat sich also wieder mal ungebührlich viel Zeit gelassen – die ESM-Bank hat inzwischen bereits 12-stelligen Schaden für D-EU-tschland angerichtet.

 

Es gab am 12.9.2012 bereits eine vorläufige Entscheidung des BVerfG, KEINE „Einstweilige Verfügung“ zur Verhinderung der Einrichtung der ESM-Bank zuzulassen. Ich hatte dies bereits damals in diesem Blog vom gleichen Tag 12.9.2012 kommentiert: „Nicht im Namen des Volkes (IV)“ http://www.goldseitenblog.com/peter_boehringer – sowie auch in Form eines ersten, etwa 15-minütigen Interviews, das ich damals am 12.9.2012 IK-News kurz nach Urteils-Verkündigung des BVerfG gegeben habe (daher Unschärfenvorbehalt): http://iknews.de

Ich lehnte mich damals bzgl. der vom Gericht angeblich damals verfügten Haftungs-Obergrenze Deutschlands von 190 Mrd EUR [die übrigens heute 2014 im Urteilstext eben gar NICHT mehr genannt wurde!] aus dem Fenster und stand damals mit meinen Aussagen im Widerspruch zu vielen Mainstream-Pressemeldungen mit „gläubigem Spin“ bzgl. der 190-Mrd. EUR. Bis zum Beleg des Gegenteils bleibe ich jedoch bei meiner pessimistischen Einschätzung zu dieser angeblich nun festen Obergrenze der deutschen ESM-Haftung. Begründet mit fünf im o.g. Interview genannten Umgehungsmöglichkeiten, die zwar zT umstritten – aber auch heute noch / nach dem heutigen (18.3.2014) Urteil des BVerfG mE weitgehend valide sind! *)

 

Die damals ebenfalls bereits prognostizierte Abgabe des EBENSO KLAR VERFASSUNGSWIDRIGEN OMT-Programms der EZB ist ja inzwischen (Jan 2014) bereits erfolgt. Da das Urteil in dieser Sache vom BVerfG bereits für 2017/18 angekündigt ist, kann die EZB zusammen mit der ESM-Bank zumindest bis dahin ohne Ende fractional funny money schöpfen. WEIT über 190 Mrd EUR hinaus. Die ESM-Bank kann und wird von ihr aufgekaufte toxische Anleihen etwa von Griechenland zeitnah bei der EZB verkaufen oder „hinterlegen“, dafür zu 100% von nominal Cash an den ESM ausreichen, der damit wiederum Staatsanleihen (oder andere Zockerinstrumente) kaufen und wiederum einreichen kann. Usw usw – das perfekte Perpetuum Mobile der Staatsfinanzierung.

All dies war absehbar seit Jahren, es ist und bleibt ein ökonomischer, verfassungsrechtlicher, demokratischer und staatsrechtlicher Albtraum – und es wurde heute trotzdem vom BVerfG „im Namen des Volkes bestätigt.“

*) Ich bitte allerdings, einen Faktenfehler zu entschuldigen, der mir bei Minute 10-11 unterlaufen ist: Statt dem von mir versehentlich genannten Asmussen (als deutschem ESM-Gouverneur) war natürlich Schäuble gemeint...

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