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Bitcoin Vermögen?

Die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) hat entschieden, wie Bitcoins steuerlich zu behandeln sind: nicht wie eine Währung, sondern wie ein Vermögenswert. Die Reaktionen der Community sind gemischt. In Deutschland ist es übrigens nicht anders.

 

Von Christoph Bergmann

Der IRS hat am 25. März eine Erklärung veröffentlicht, wie Bitcoins zu versteuern sind. Die Behörde versteht Bitcoins als eine digitale Repräsentation von Werten. Diese können als Medium des Austausches, Rechnungseinheit oder Wertspeicher und, „in manchen Umwelten“, auch wie eine „echte Währung“ verwendet werden.

Die Besteuerung ist im Prinzip simpel und in der Praxis kompliziert. Wer Bitcoins verkauft oder gegen Waren oder Dienstleistungen tauscht, muss sie ebenso besteuern, als würde er Vermögenswerte veräußern. Zunächst gehen Bitcoins beim Kauf zum aktuellen Kurs ins Vermögen ein. Ebenso wenn sie gemined werden. Je nachdem, wie sich der Kurs entwickelt, fallen beim Verkauf Gewinne oder Verluste an, die auf dieselbe Weise steuerlich geltend zu machen sind wie beim Verkauf von Aktien oder Immobilien. Dabei gilt es auch als Verkauf, wenn man mit Bitcoins etwas bezahlt.

Weiter erklärt der IRS, dass der Erhalt von Bitcoins für Dienstleistungen und Produkte oder als Gehalt ebenso zu versteuern ist wie der Erhalt von Fiat-Geld, mit dem Dollarwert zum Zeitpunkt des Erhalts. Eigentlich logisch.

Wenn Bitcoins wie eine Währung verwendet werden, werden sie wie eine solche behandelt, und wenn Bitcoins wie ein Spekulationsobjekt gewinne abwerfen, werden sie als solches behandelt. Damit hat der Bitcoin eine Zwitterstellung zwischen Währung und Vermögenswert. Diese Einschätzung des IRS ist mehr oder weniger mit der des deutschen Finanzministeriums identisch, das Gewinne aus Bitcoin-Investitionen als private Veräußerungsgewinne betrachtet (siehe dazu die Steuer-FAQ).

In der Bitcoin-Community hat die Entscheidung des IRS gemischte Reaktionen hervorgerufen: Einerseits wird begrüßt, dass nun ein Stück mehr Rechtssicherheit herrscht, was für viele Händler und Investoren klare Verhältnisse schafft. Die Regelung ist an sich fair und ausgewogen, da es keinen Grund gibt, weshalb Spekulationsgewinne mit Bitcoins nicht ebenso zu versteuern sind wie mit Aktien. Andererseits wird befürchtet, dass damit die Verwendung des Bitcoins als Zahlungsmittel in einem Sumpf der Bürokratie ertränkt wird.

Dazu ein Beispiel: Nehmen wir mal an, Joe Miller hat im späten Februar einen Bitcoin zum Preis von 480 Dollar gekauft und damit gestern, als ein Bitcoin 580 Dollar wert war, eine Pizza im Wert von 10 Dollar bestellt. Er musste also 0,017 BTC für die Pizza bezahlen. Da diese Summe Bitcoins zum Zeitpunkt des Kaufs aber nur 8,16 Dollar gekostet hat, muss Joe Miller einen Gewinn von 1,84 Dollar zu versteuern.

Das ist reichlich kompliziert, um es bei jedem Einkauf mit Bitcoins durchzuziehen. Steuerlich legal Bitcoins zu verwenden bedeutet nun also, stets Buch über die Kurse zu führen – ob man Bitcoins kauft oder verkauft, für eine Dienstleistung erhält oder für etwas ausgibt. Die Bitcoin Foundation beklagt daher, dass die Entscheidung des IRS es unnötig umständlich macht, Bitcoins zu verwenden und den Nutzern nicht einhaltbare Dokumentations-Pflichten aufbürdet. Besonders schädlich sei dies für jene, denen Bitcoin am meisten helfen kann – kleine Geschäfte und Individuen ohne Bankkonto.

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