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Einheitspartei im Bundestag

Nicht erst die Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag in letzten Woche hat gezeigt, wie dröge eine große Koalition sein kann. Sie ist auch gefährlich. Sie ist es in zweierlei Hinsicht.

 

Von Frank Schäffler

Erstens ist es für jeden politisch Interessierten die Höchststrafe, längere Zeit dem Einheitsbrei der Einheitskoalition zuzuhören. Auf die Rede des linken Wirtschaftsministers antwortete die noch linkere Sahra Wagenknecht. Doch wenn Sigmar Gabriel nicht nur äußerlich den Ludwig Erhard mimt, dann wünscht man sich fast schon Michael Glos als Wirtschaftsminister zurück. Es ist nicht gut für unsere parlamentarische Demokratie, wenn 82 Prozent der Abgeordneten einer Regierungsfraktion angehören. Regierungsmacht muss durch eine starke Gegenmacht der Opposition begrenzt werden. Diese ist jedoch atomisiert.

 

Zweitens besteht die Gefahr, dass die GroKo ihre Allmachtposition zu fundamentalen Eingriffen in die Grundrechte der Bürger missbraucht. Denn für eine Grundgesetzänderung mit einer 2/3-Mehrheit gibt es zumindest im Bundestag eine satte Mehrheit. Mit dieser Sattheit im Rücken kommt eine Einheitskoalition zwar nicht auf neue Ideen, aber zumindest können die alten Krücken erneut aus der Kiste geholt werden. Die neue Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen möchte mehr militärische Verantwortung übernehmen, insbesondere in Afrika: “Wenn wir über die Mittel und Fähigkeiten verfügen, dann haben wir auch eine Verantwortung, uns zu engagieren”, so von der Leyen.

 

Doch diese größere „Verantwortung sich zu engagieren“ gibt es für die Verteidigungsministerin wohl nicht nur im Ausland. Die „Mittel und Fähigkeiten“ sollen bald auch im Inland eingesetzt werden. Das ist nicht neu. 2006 folgte das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde des FDP-Granden Burkhard Hirsch und anderer, wonach das 2005 von der damaligen rot-grünen Koalition beschlossene Luftsicherheitsgesetz gegen das Grundgesetz verstößt. Eine Grundgesetzänderung wollte die damalige Regierung Schröder/Fischer nicht. Jetzt kommt sie doch. Die GroKo plant eine Grundgesetzänderung, die der Verteidigungsministerin erlauben soll, im Inland entführte Flugzeuge unter bestimmten Bedingungen durch die Bundeswehr abschießen zu lassen. Eine Machtfülle eines Regierungsmitgliedes über Leben und Tod Einzelner, die es in dieser Form in Deutschland noch nicht gegeben hat.

 

Noch im Koalitionsvertrag der GroKo sprachen sich die Regierungsmachthaber für eine zügige Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung aus. Teure Strafzahlungen sollten vermieden werden. In der Abwägung mit der Fiskalpolitik ist die Wahrung von Grundrechten dann nur von nachgeordneter Bedeutung. Allenthalben empört man sich zwar, wenn das Handy der Kanzlerin von fremden Mächten abgehört wird, bei der Zwangsspeicherung der Verbindungsdaten von Otto-Normalbürgern ist man jedoch großzügiger. Dies dient einem höheren Ziel. Es ist der beschützende „Vater Staat“, der im Vordergrund steht. Er will nicht nur die sozialen Lebensrisiken jedem Einzelnen abnehmen, sondern machtvoll und abschreckend gegen Gefahren von innen und außen wirken. Dieser Staat entspricht der Vorstellung von Konservativen ebenso wie der von Sozialdemokraten.

 

Jetzt hat immerhin der Europäische Gerichtshof diese Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Ich kann mich noch sehr gut an die Auseinandersetzung im Bundestag dazu erinnern. Es gab nur eine Partei, die sich gegen die Umsetzung gewehrt hatte. Ein kleiner Tipp sei mir gestattet: Diese Partei war damals nicht auf den Oppositionsbänken zu suchen.

 

Deshalb will ich meiner Partei – der FDP – für den kommenden Wiederaufstieg empfehlen, sich ihrer bedeutenden Tradition zu erinnern. Wohl der wichtigste Liberale des 19. Jahrhunderts, Eugen Richter, sagte in einer seiner Reden im Reichstag 1884: “Den richtigen Kämpfer jedoch für die Rechte und Freiheiten des Volkes erkennt man daran, dass er auch in den für den Liberalismus ungünstigen Zeiten auf dem Platze bleibt.”

www.frank-schaeffler.de

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