Gutachten: Die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt mit ihrem sogenannten OMT-Programm (Outright Monetary Transactions), mit dem die EZB Staatsanleihen von Krisenstaaten ankaufen kann, möglicherweise gegen europäisches Recht und gegen die europäische Grundrechtecharta.
Die EZB dürfe zwar nach dem Lissabon-Vertrag von 2009 die Wirtschaftspolitik der Europäischen Union (EU) und der Mitgliedstaaten unterstützen. Der Ankauf von Staatsanleihen sei jedoch im OMT-Programm an eine „strikte Konditionalität“ gebunden. Das bedeute, dass Staatsanleihen nur gekauft werden, wenn der Staat ein Memorandum of Understanding (MoU), also Kürzungsprogramme, mit der Troika der internationalen Geldgeber aus EU-Kommission, Int! ernationalem Währungsfonds (IWF) und EZB vereinbart habe. „Damit unterstützt die EZB nicht die Wirtschaftspolitik der Union und der Mitgliedstaaten, sondern die Wirtschaftspolitik des (dauerhaften Euro-Rettungsschirms) ESM, einer Institution außerhalb der EU-Verträge“, heißt es in der Studie.
Aus Fisahns Sicht hat die EZB mit der Bedingung, dass Staatsanleihen nur gekauft würden, wenn ein MoU vereinbart wurde, ein „Anreizprogramm“ aufgelegt, das zu einer „indirekten Steuerung und Lenkung der Wirtschaftspolitik“ in den betroffenen Mitgliedstaaten führe. „Das gehört nicht zur Kompetenz der EZB.“ Vor allem seien mit den „Anpassungsprogrammen“ des MoU regelmäßig „Reformmaßnahmen“ in den Hilfe beantragenden Staaten verbunden, die sogar außerhalb des Kompetenzbereichs der EU liegen. Die „Reformprogramme“, so der Jurist Fisahn, beträfen nicht nur die Organisation des öffentlichen Dienstes oder der Infrastruktur ! und der Daseinsvorsorge, sondern enthielten auch Vorgaben im Bereich der Löhne, also der Tarifverträge, in Form von Lohnsenkungen, im Bereich der sozialen Sicherungssysteme, der Bildungssysteme und der Organisation der öffentlichen Administration. „Vorgaben in diesen Bereichen sind mit Blick auf die Kompetenzgrenzen der Union unzulässig, weil die Kompetenzen hier bei den Mitgliedstaaten verblieben sind.“
Die mit den „Anpassungsprogrammen“ verfolgten Ziele verstoßen demnach auch gegen die in der europäischen Grundrechtecharta „normierten Rechte auf Kollektivverhandlungen und auf angemessenen Gesundheitsschutz“. Die EZB sei, soweit sie als Organ der Union handle, an diese Grundrechte gebunden. Das Recht auf Kollektivverhandlungen garantiere die Möglichkeit zu Tarifauseinandersetzungen. „Diese werden aber zu einer Farce, wenn ein Verhandlungspartner sich vorher gebunden hat und faktisch gebunden wird“, heißt es in dem Gutachten.
Lucke: Klare Vertragsbrüche kennzeichnen die Euro-Rettungspolitik
"Klare Vertragsbrüche kennzeichnen nach wie vor die Euro-Rettungspolitik," kommentiert Bernd Lucke, Bundessprecher der Alternative für Deutschland, die Ankündigung des Kommissionskandidaten Jean-Claude Juncker, der Europäischen Zentralbank künftig Anweisungen über eine angemessene Wechselkurspolitik geben zu wollen.
"Herr Juncker versucht, die EZB an die Kandare zu legen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 130 des AEU-Vertrages, der ausdrücklich vorsieht, dass die EZB keine Weisungen irgendwelcher Organe entgegennehmen darf."
Lucke verwies darauf, dass sich in Artikel 130 zudem alle Organe der EU und alle Regierungen der Mitgliedsstaaten verpflichtet hätten, die EZB in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht zu beeinflussen.
Der AfD-Sprecher wies zudem auf eine weitere Vertragsverletzung hin, denn die Griechenlandkredite in Höhe von 140 Milliarden Euro würden zu vertragswidrigen Zinskonditionen vergeben. Griechenland müsse für Kredite mit einer Laufzeit von 30 Jahren oder mehr nur rund 1,5 Prozent Zinsen zahlen, obwohl die Refinanzierungskosten des Rettungsschirms EFSF bei derart langen Laufzeiten mindestens doppelt so hoch wären.
"Dies verstößt gegen den EFSF-Rahmenvertrag und gegen die Rechtsprechung des EuGH," sagte Lucke. "Es ist eindeutig geregelt, dass die EFSF Kredite an Krisenstaaten nicht günstiger vergeben darf als ihre Finanzierungskosten." Lucke schätzte den zu erwartenden Gesamtverlust aus den zinsverbilligten Krediten auf 46 Milliarden Euro.
"Wenn es im Deutschen Bundestag eine ernstzunehmende Opposition gäbe, müsste sie Sturm laufen gegen diese Belastung des nichtsahnenden Steuerzahlers," sagte Lucke. Stattdessen werde sie aus Unkenntnis oder mit stiller Billigung schweigend hingenommen, obwohl gerade ein Parlament darauf achten müsse, dass die von ihm geschlossenen Verträge nicht missachtet werden.



