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EU-Wahl ungültig wegen Wahlbetrug?

Die Wahl zum Europäischen Parlament ist eventuell verfassungswidrig. Es war offenbar millionenfacher Wahlbetrug möglich.

 

Die Wahl zum Europäischen Parlament ist eventuell verfassungswidrig. Sollte eine Prüfung ergeben, dass tatsächlich millionenfach doppelt abgestimmt worden sein könnte, "könnte dies zur Ungültigkeit der Wahl führen", sagte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier dem SPIEGEL.

Auch der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee sagt: "Die Legitimität der gesamten Europawahl steht infrage". Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, hält die laxen Vorschriften für "rechtlich und politisch untragbar".

Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL haben nicht nur Doppelpassinhaber wie "Zeit"-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo zweimal wählen können: Auch das Kontrollsystem für jene Europäer, die in einem anderen EU-Staat als in ihrem Herkunftsland leben und sich dort zur Wahl registrieren, funktioniert nicht umfassend. Dies ergab eine Umfrage unter allen EU-Mitgliedstaaten.

Mehr als acht Millionen Europäer im wahlfähigen Alter könnten betroffen sein. Beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags waren bis Ende vergangener Woche 13 Einsprüche gegen das Ergebnis der Europawahl eingegangen, darunter auch solche, die sich explizit auf die Problematik doppelter Stimmabgaben beziehen. Zu dem Aufruhr nach seinem Bekenntnis sagte Giovanni di Lorenzo dem SPIEGEL:" Ich bin mir sicher, dass nach meiner Geschichte niemand mehr dem Irrtum aufsitzt, bei der Wahl zwei Stimmen abzugeben."

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