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USA wollen deutschen NSA-Ausschuss bestrafen

In einem US-Gutachten warnen US-Juristen die deutschen Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses vor einer strafrechtlichen Verfolgung in den USA. Ihre Immunität als Bundestagsabgeordnete habe in den USA womöglich keine schützende Wirkung.

 

Die renommierte US-Kanzlei „Rubin, Winston, Diercks, Harris & Cooke“ hat ein Rechtsgutachten erstellt, das die Parlamentarier des NSA-Untersuchungsausschusses erheblich unter Druck setzt. In dem 12-seitigen Papier aus Washington, das dem SPIEGEL vorliegt, warnen die US-Juristen die deutschen Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses vor einer strafrechtlichen Verfolgung in den USA. Ihre Immunität als Bundestagsabgeordnete habe in den USA womöglich keine schützende Wirkung.

Die Expertise des US-Anwalts Jeffrey Harris ist Teil einer Stellungnahme der Bundesregierung, die dem Ausschuss offiziell erst am morgigen Freitag zugehen soll. Sie betrifft die Frage, ob, wie und wo Snowden durch das Gremium befragt werden und ob er dafür womöglich gar nach Deutschland einreisen könnte.

 

Harris‘ Statement geht darüber allerdings noch weit hinaus. Es sei bereits eine „strafbare Handlung“, so der US-Jurist, wenn der „Haupttäter“ (gemeint ist Snowden) etwa durch deutsche Parlamentarier veranlasst werde, geheime Informationen preiszugeben. Gegebenenfalls könne das als „Diebstahl staatlichen Eigentums“ gewertet werden. Je nach Faktenlagen könnten Strafverfolger gar von einer „Verschwörung“ (conspiracy) ausgehen.

 

In ihrem Gutachten bauen die Juristen darüber hinaus eine Drohkulisse auf. Die deutschen Abgeordneten könnten sich demnach nicht mehr sicher sein, ob sie bei der nächsten US-Reise nicht vielleicht in Haft genommen werden. Die Immunität der Bundestagsabgeordneten werde möglicherweise in den USA anerkannt. Die Vereinigten Staaten seien „aber nicht dazu verpflichtet“.

Schon die Vereinbarung, Snowden zu befragen, beurteilen die US-Juristen kritisch. Es könne sich dabei um eine „kriminelle Verabredung“ handeln. Ob er in Deutschland, Russland oder woanders vernommen wird, spielt aus Sicht der Gutachter keine Rolle.

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