Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle wünscht sich eine „offenere Auseinandersetzung“ über Fragen der europäischen Integration. Nur eine kritische Auseinandersetzung schaffe letztlich „Legitimation und Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern“, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Montagsausgabe). „Deshalb sollte man auch sehr vorsichtig sein mit Etiketten wie ,europakritisch‘ oder ,antieuropäisch‘ die von manchen vermeintlichen Europafreunden gerne verwendet werden.“
Voßkuhle fügte hinzu: „Sie ersetzen kein Argument und führen schnell zum Abbruch des Gesprächs und zu Denkverboten.“ Das habe einem demokratischen Gemeinwesen „noch nie gut getan.“
Voßkuhle sieht im F.A.Z.-Gespräch die Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa insgesamt als gestärkt an. Er habe nicht den Eindruck, dass eine Reform des Bundesverfassungsgerichts „ernsthaft auf der Tagesordnung“ stehe. Gegen den Vorschlag, die Richter künftig nicht mehr von einem Ausschuss, sondern vom Plenum des Bundestages wählen zu lassen, sei nichts einzuwenden. Es sei aber wichtig, „die Wahl weiterhin ohne Aussprache durchzuführen“. Andernfalls drohe eine übermäßige Politisierung des Gerichts, wenn die Richter vor ihrer Wahl zu Sachthemen befragt würden.
Die Möglichkeit einer Wiederwahl der Richter wäre dagegen ein „Stich in das Herz“ der richterlichen Unabhängigkeit. Gelegentliche Kritik am Verfassungsgericht sei ein Indiz dafür, dass das System der „checks and balances“ funktioniere. Voßkuhle wünscht sich im F.A.Z.-Gespräch aber „mehr Kenntnis über die Art und Weise, wie wir hier in Karlsruhe arbeiten“. Vor dem Hintergrund der langwierigen Entscheidungsfindung wirke „manche Kritik etwas vorschnell“. Voßkuhle rühmte die „große politische Leistung“ des europäischen Rettungsschirms ESM.
Das Recht habe sich als belastbarer und leistungsfähiger erwiesen, als manch einer glaubt. „Mein Eindruck ist, dass unser Festhalten am Recht der Sache zuträglich war und von den Märkten gut verarbeitet werden konnte.“ Die erstmalige Vorlage einer Rechtsfrage von dem Bundesverfassungsgericht an den Europäischen Gerichtshof hält Voßkuhle für einen „wichtigen Schritt“, um die Zusammenarbeit mit dem Luxemburger Gerichtshof zu vertiefen.