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Rundfunkbeitrag - VerfG: plumpe Rechtsbeugung

Die Verfassungsgerichte von Rheinland-Pfalz und Bayern sagen, der ARD-ZDF "Beitragsservice" sei zulässig und rechtens. Nun gibt es Kritik an dem Urteil. Handelt es sich um einen krassen Fall von Rechtsbeugung, bei denen die Richter  politischen Vorgaben folgen mussten?

 

Von Peter Boehringer

Die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz haben entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. "Die Urteile sind einseitig, apodiktisch und von der Argumentation her oberflächlich" - urteilt sogar die FAZ. Handelt es sich möglicherweise um krasse Fälle von Rechtsbeugung, um politische Vorgaben zu erfüllen? Wie unabhängig ist ein Verfassungsgericht wirklich? Dass es dabei nicht so weit her ist, haben die jüngsten Urteile zu ESM und Euro-Rettung gezeigt.

Was zu beweisen war: Rechtsbeugung natürlich auch bei der absurden richterlichen Apologie einer TV-Zwangs-„Gebühr“ selbst für Menschen, die mangels TV/Radio gar kein öffentlich-rechtliches TV/Radio empfangen können oder wollen! Absurde Zwangs-„Gebühren“ ohne Gegenleistung sind und bleiben aber illegitim – egal, was diese Richter sagen.

In einer normalen, menschlichen, liberalen, auf freiwillige Verträge setzenden Welt gälte das gar nicht nur für Gebühren, sondern sogar für Steuern selbst. Aber in jedem Fall ist es absurd, dass die Gerichte noch nicht einmal verfügt haben, die Zwangszahlung für alle wenigstens als „Steuer“ zu deklarieren. Selbst dieser Anschein „Steuer“ sollte vermieden werden – Kritiker hätten sonst ja künftig ganz offiziell vom „steuerfinanzierten, alternativlosen Zwangs-TV“ sprechen können.

 

FAZ: Diese Rundfunkurteile sind ein Witz

… Die Richter in Koblenz und München formulieren all dies in einer erstaunlich gleichlautenden, mitunter wie Satire anmutenden Schwurbel-Prosa, die mit der juristischen Abwägung von Argumenten wenig zu tun hat. Man gewinnt sogar den Eindruck, dass sie sich die Einwände der Kläger gar nicht zu Gemüte geführt haben.

Haben sie aber sicher doch. Sie haben aber keine juristischen Gegenargumente, die auch nur im 1. Semester Jura Gnade vor einem korrigierenden Professor fänden! Genau so lief das auch bei den ESM-Urteilen, wo beste Argumente von Schachtschneider und Hassel-Reusing im Urteil gar nicht erst erwähnt wurden! Rechtsbeugung auf niedrigstem, arbeitsverweigernden Niveau! Unser „Recht auf Recht“ existiert nicht mehr!

 

FAZ:

… Die Verfassungsrichter behaupten einfach, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer sei - weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Leistung für alle erbringe, die ein Wert an und für sich sei und es keine Rolle spiele, ob man die Programme empfangen wolle oder nicht. Und sie sagen, dass alle davon einen Nutzen hätten - damit wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk zum Teil der Daseinsvorsorge.

Man fragt sich, wie man in einer Welt vor 1950 / ARD-Gründung überhaupt leben konnte? Noch dazu gibt es inzwischen nicht wie damals NULL andere deutschsprachige TV- und Internet-Sender, sondern geschätzte 2.000 – darunter sicherlich 1000 mit höherem Qualitäts- und Wahrheitsanspruch als die "öffentliche-rechtlichen" Zwangsmonopolisten! Widerspruch oder Ausstieg aus dem System ist unmöglich.

 

Dokumentation:  GEZielt verarscht: ARD & ZDF - Medienlügen
 

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