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BND verstößt gegen GG

NSA-Untersuchungsausschuss: BND verstößt mehrfach gegen Verfassung."»Alle drei Verfassungsrechtler haben heute ganz klar Stellung genommen, dass die geübte Praxis der Geheimdienste NSA und BND gegen das Grundgesetz und auch gegen die EU Grundrechtecharta verstößt."



Anke Domscheit-Berg, Kandidatin der Piratenpartei für die Europawahl, und weitere Mitglieder der Partei haben heute als Zuhörende an der Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses teilgenommen. Im öffentlichen Sitzungsteil wurden der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riehm und Dr. Matthias Bäcker, Professor für Öffentliches Recht an der Uni Mannheim, als ›Sachverständige zur nationalen Rechtslage‹ angehört. Die Befragung sollte feststellen, welche Grundrechte und Rechte deutsche Bürger vor massenhafter Ausspähung schützen und inwieweit deutschen Geheimdiensten die Weitergabe von Daten an verbündete Staaten erlaubt ist.

»Alle drei Verfassungsrechtler haben heute ganz klar Stellung genommen, dass die geübte Praxis der Geheimdienste NSA und BND gegen das Grundgesetz und auch gegen die EU Grundrechtecharta verstößt. Und natürlich – wie Hans-Jürgen Papier betonte – ist das, was die NSA tut, eine flächendeckende, vorsorgliche und anlasslose Überwachung, also eine Vorratsdatenspeicherung in einem noch viel größeren Umfang als die, die vom Europäischen Gerichtshof jüngst für verfassungswidrig erklärt wurde«, fasst Anke Domscheit-Berg zusammen.

Weiterhin stellten alle drei Sachverständigen fest, dass die Bundesregierung auch international dazu verpflichtet ist, die Kommunikation in Deutschland zu schützen. So wies Papier – wie auch schon Bäcker in seinem im Vorfeld der Sitzung bekannt gewordenen Gutachten [1] – darauf hin, dass Artikel 10 des Grundgesetzes nicht zwischen in- und ausländischen Bürgern unterscheidet und daher das Fernmeldegeheimnis auch über die Grenzen der Bundesrepublik hinausreicht, wann immer deutsche Behörden involviert sind. So handeln deutsche Behörden selbst dann rechtswidrig, wenn sie anlasslos Daten im Ausland erheben und an ausländische Behörden wie die NSA weitergeben.

»Das ist eine sehr wichtige Feststellung: Der Bundesnachrichtendienst verstößt in seiner Praxis gleich zweifach gegen die Verfassung. Erstens verletzt er Artikel 10 des Grundgesetzes, da er auf Basis das verfassungswidrigen ›G10-Gesetz‹ arbeitet, das für die Auslandsaufklärung die Freiheitsrechte von Ausländern unzulässig beschränkt. Zweitens ist die Verwendung von Daten, die auf rechtswidrige Weise durch ausländische Dienste erhoben wurden, ebenfalls rechtswidrig – damit wird der bisherige Datenringtausch zwischen deutschen und amerikanischen Geheimdiensten endlich eindeutig als illegal benannt. Wir müssen endlich nun Klarheit bekommen über die Rolle deutscher Geheimdienste im Überwachungsskandal und auch vor unserer eigenen Tür kehren. Zu Recht stellten die Experten fest, dass man ausländische Geheimdienste schlecht für etwas kritisieren kann, was die eigenen Geheimdienste praktizieren«, so Domscheit-Berg weiter.

Die Sachverständigen zählten in der Anhörung weiterhin mögliche juristische Schritte auf, aus denen deutlich wurde, dass die Bundesregierung sehr wohl nicht nur Handlungsoptionen sondern sogar eine Verpflichtung zum besseren Schutz der Bürger vor Verletzungen ihrer Privatsphäre hat. So könnte gegen deutsche Behörden, die anlasslos Daten an andere DIenste weitergeben, eine Normenkontrollklage veranlasst werden. Wenn ausländische Behörden deutsche Gesetze in Deutschland verletzen, müsste und könnte dies strafrechtlich verfolgt werden. Insbesondere gegen Großbritannien könnte aufgrund der Spähvorfälle eine Staatenklage oder ein EU-Vertragsverletzungsverfahren angestrengt werden, da der britische Geheimdienst gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt. Auch könnte und müsste die Bundesregierung nach Auffassung des Sachverständigen Bäcker auf einen stärkeren Schutz der Bürger hinwirken. Die Datenabkommen Save Habour und SWIFT müssten überdacht werden. Das Freihandelsabkommen TTIP sollte es ohne Schutzvorkehrungen vor Ausspähung nicht geben. Weiterhin sollte der Staat die Entwicklung eines besseren Selbstschutzes der Bürger z.B. durch bessere Verschlüsselungstechnologien unterstützen.


»Die Liste der Möglichkeiten, der Massenausspähung entgegenzutreten ist lang. Dass die Bundesregierung noch nicht eine einzige davon genutzt hat, ist erschreckend. Wir hoffen nun auf genügend öffentlichen Druck, damit die Bundesregierung endlich zum Handeln gezwungen wird. Alle Menschen, die Kommunikationstechnik nutzen – sei es ein klassisches Telefon oder ein modernes Tablet –  müssen verstehen, welche Risiken darin liegen, wenn staatliche Stellen unerwünscht Informationen über uns absaugen. Wer Kontrolle über unsere persönlichen Daten hat, der hat auch ein ganzes Stück Macht, uns zu manipulieren. Wo solche Massenüberwachung stattfindet, ist der Weg in Richtung digitalem Totalitarismus bereits beschritten. Dieser Prozess lässt sich noch umkehren. Wir müssen es nur wollen«, mahnt Domscheit-Berg.


Quellen:
[1] Artikel auf Spiegel Online: http://www.spiegel.de/

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