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Eine Frage des Misstrauens

Es ist erstaunlich, dass sich Europas Öffentlichkeit stärker an der Bespitzelung durch die USA stört als daran, von den eigenen Regierungen immer mehr kontrolliert zu werden.

 

Kommentar von Michael von Liechtenstein zur Frage des Misstrauens in einer Welt von stetig zunehmenden Kontrollen, erschienen in der Schweizer Wochenzeitung Finanz und Wirtschaft am 28. Juni 2014.

 

Anfang Mai war Angela Merkel auf Staatsbesuch bei US-Präsident Obama in Washington. Anlass ihres Besuchs sollte das Projekt der transatlantischen Freihandelszone sein. Ein Projekt, mit dem sowohl die europäische als auch die amerikanische Wirtschaft effizienter gestaltet werden sollen und das, durch verstärkten Handel und Austausch von Dienstleistungen, das beidseitige Wirtschaftswachstum intensivieren würde. Mit Blick auf die deutschen Medien fällt auf, dass dieses wichtige Projekt bis dato jedoch unzureichend diskutiert worden ist. Neben der Ukraine werden dort im Wesentlichen die deutschen Beschwerden gegen das Ausspionieren durch die USA thematisiert. Deutschland wünscht ein sogenanntes Antispionageabkommen mit den USA. Mit diesem Wunsch ist Merkel in Washington allerdings auf wenig Gegenliebe gestossen. Zu gross scheint das Misstrauen zu sein.

 

Erstaunlich ist, dass sich die europäische Öffentlichkeit stärker an der Tatsache stört, vonseiten der USA bespitzelt zu werden, als daran, von den eigenen Regierungen immer mehr kontrolliert zu werden und das Recht auf Privatsphäre häppchenweise zu verlieren. Unter dem Motto Terrorismusbekämpfung und nationale Sicherheit legen auch westliche Staaten grosse Datenbanken über ihre Bürger und die von befreundeten Staaten an. Unternehmen, beispielsweise aus dem Telekommunikations- und dem Finanzbereich, werden gesetzlich verpflichtet, Kundenakten anzulegen bzw. Kundendaten zu speichern, um eine «allfällige Strafverfolgung» zu erleichtern. Die Vorratsdatenspeicherung wird in den meisten europäischen Ländern einschliesslich der Schweiz und Liechtensteins praktiziert.

 

Sicherheit vs. Rechtsschutz

Es scheint, als würden die USA ähnliche Datenbanken errichten. Allerdings müssen sie mit Blick auf die amerikanische Verfassung bei der Bespitzelung ihrer Bürger vorsichtiger sein. Denn der Grundsatz der amerikanischen Verfassung besteht im Schutz des Bürgers vor Übergriffen des eigenen Staates. Aus einem ähnlichen Grund hat der Europäische Gerichtshof zu Beginn dieses Jahres die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2006 für ungültig erklärt. Sie verletze die Grundrechte der Freiheit und der Privatsphäre eines jeden, der in Europa ein Telefon benutzt. Die besagte Richtlinie verlangte, dass sämtliche Telefon- und E-Mail-Daten von Telekommunikationsunternehmen sechs bis 24 Monate gespeichert werden müssen.

 

Dabei haben die gespeicherten Daten alle Namen und Adressen der Personen an jedem Ende eines Telefongesprächs zu enthalten, ebenso wie die Uhrzeit, das Datum, die Länge des Telefonats und die exakte Ortsbestimmung des Anrufers. Dasselbe galt für SMS, E-Mails und die Nutzung des Internets. Die Richtlinie wurde vom Europäischen Parlament (EP) bestätigt, womit der Bürger unter Generalverdacht gestellt worden ist. Doch sollte ein Parlament die Rechte der Bürger nicht verteidigen? Wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt wird, ist derzeit noch unklar. Es bleibt zu hoffen, dass keine Versuche unternommen werden, es zu umgehen. Doch es besteht die reale Gefahr, dass die Volksvertretung den Wünschen von Regierungen näher steht als den Rechten der Bevölkerung. Denn die Mitglieder des EP werden im Wesentlichen durch die Regierungsparteien der Mitgliedländer gestellt.

 

Weshalb aber streben immer mehr Staaten und demokratisch gewählte Regierungen danach, ihre Bürger zu kontrollieren und zu bespitzeln? Fast sieht es so aus, als ob Politik und Verwaltung davon ausgehen, dass ein Grossteil der Bevölkerung Verbrechen begehen oder zumindest der Vorschriftenflut und den Gleichschaltungsgelüsten von Parteien nicht hinreichend nachkommen könnte. Sicherlich gibt es berechtige Wünsche von Strafverfolgungsbehörden, jedoch dürfen sie nicht so weit gehen, dass grundsätzliche Freiheits- und Sicherheitsrechte von Bürgern verletzt werden.

 

Damit ein Staat und eine Demokratie nachhaltig und effizient funktionieren können, braucht es ein gegenseitiges Vertrauen zwischen Bevölkerung und Regierung sowie neue politische Ideen ausserhalb der bestehenden und ziemlich einheitlich gewordenen Parteien. Eine funktionierende Opposition ist notwendig. Eine echte und breit abgestützte Volksvertretung, die auch eine Meinungspluralität darstellt, würde das Vertrauen der Bevölkerung mit Sicherheit stärken. Daraus könnte sich auch ein verstärktes Vertrauen von Regierungen und Behörden zum Volk entwickeln. Jedoch scheint, dass Regierungen ihren Bürgern genauso wenig vertrauen wie die amerikanische Regierung der Bundeskanzlerin.

 

Vertrauen und Freiheit sind nicht selbstverständlich. Wie die Geschichte zeigt, versuchen politische Eliten und ihre Bürokratien seit jeher, Freiheitsrechte einzuschränken. Zudem können sich Staatsverständnisse ändern. Übergänge von populistisch gewordenen Demokratien zu einem mehr oder weniger totalitären Mehrheitssystem sah man in der Geschichte bereits häufiger.

 

Ein zusätzliches Problem, das nicht allein der politischen Elite angelastet werden kann, besteht im allgemeinen Trend, die persönliche Freiheit gegen eine Illusion von Sicherheit einzutauschen. Unter dem Motto Schutz vor Terroristen bzw. Strafverfolgung von Verbrechern räumen Bürger einem Staat Rechte ein, die langfristig ein hohes Missbrauchspotenzial mit sich bringen können. Ein weiteres Problem liegt darin, dass die meisten Daten, die Staaten über ihre Bürger sammeln, in elektronischen Datenbanken liegen. Nun weiss ein jeder, dass es für elektronische Daten keine vollständige Sicherheit gibt. Missbrauch ist möglich, entweder durch Behörden selbst oder durch unberechtigte Zugriffe.

 

Datenbanken können auch für Verbrechen, unberechtigte Werbung oder ganz generell für öffentlichen Voyeurismus missbraucht werden. Gerade im Bereich der sozialen Medien wird dem Voyeurismus und damit auch einer staatlichen Kontrolle häufig und leichtfertig Tür und Tor geöffnet. Der unbedachte Umgang mit sozialen Medien erlaubt sowohl dem Staat als auch Dritten, persönliche Informationen zu sammeln und dadurch die Privatsphäre zu durchbrechen.

 

Privatsphäre und Freiheit in Gefahr

Gegen den leichtfertigen Umgang des Einzelnen mit den sozialen Medien gibt es de facto keinen Schutz. Soziale Medien verleiten Nutzer dazu, Informationen rasch weiterzugeben, ohne über die weiteren Konsequenzen nachzudenken. Dadurch wird der Mensch immer gläserner und in seiner Privatsphäre verwundbar. Das Bewusstsein für diese Gefahr ist noch ungenügend geschärft. Die Risiken sind vergleichbar mit den gesundheitlichen Risiken durch Rauchen. Raucher werden auf Zigarettenpackungen auf mögliche Risiken hingewiesen, Nutzer beim Einstieg in die sozialen Medien nicht. Doch wahrscheinlich würden Hinweise auf die Risiken, die aus einer Informationspreisgabe resultieren können, genauso wenig beachtet wie die Warnungen auf Zigarettenpackungen.

 

Die modernen Kommunikationsmittel sind wichtig und nützlich. Sie helfen, Wirtschaftssysteme und Wohlstand zu verbessern und sind eine wichtige Plattform zur freien Meinungsäusserung. Jedoch kann ein unbedachter Umgang mit EDV- und Kommunikationsmitteln die Freiheit und die Privatsphäre der Bürger genauso gefährden wie der Überwachungsstaat. Denn das Wissen über die Verhältnisse des Einzelnen eröffnet Möglichkeiten zu Übergriffen und damit auch die Möglichkeit, die individuelle Freiheit durch weitere staatliche Kontrollen einzuschränken. Ein Circulus vitiosus, ein unaufhörlicher Teufelskreis.

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