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AfD verlangt D-Veto bei EZB

AfD-Chef Lucke fordert deutsches Veto-Recht im EZB-Rat. Hintergrund ist, dass Bundesbankpräsident Jens Weidmann gemäß eines 2003 vereinbarten Rotationsverfahrens mit dem absehbaren Beitritt Litauens zur Währungsunion Anfang 2015 alle fünf Monate bei Abstimmungen aussetzen muss.

 

Der Vorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD), Bernd Lucke, verlangt mehr Mitsprache für Deutschland bei wichtigen Abstimmungen im Rat der Europäischen Zentralbank (EZB). Hintergrund ist, dass Bundesbankpräsident Jens Weidmann gemäß eines 2003 vereinbarten Rotationsverfahrens mit dem absehbaren Beitritt Litauens zur Währungsunion Anfang 2015 alle fünf Monate bei Abstimmungen aussetzen muss.


Lucke, der auch Abgeordneter im EU-Parlament ist, sagte dazu Handelsblatt Online, die vereinbarte Stimmenrotation müsse wieder rückgängig gemacht werden, „um sicherzustellen, dass stabilitätsorientierte Zentralbanken wie die Deutsche Bundesbank stets ein ihrer Bedeutung angemessenes Stimmrecht haben“. Die AfD setzte sich dafür ein, dass bei einer solchen Vertragsrevision jede Zentralbank Stimmrechte gemäß ihres Anteils am Stammkapital der EZB erhalte und dass Entscheidungen von grundlegender Bedeutung nur mit einer Dreiviertelmehrheit getroffen werden können.

„Unter diesen Umständen könnte keine Entscheidung gegen die Stimme der Deutschen Bundesbank getroffen werden“, betonte der AfD-Chef. „Da die Märkte EZB-Entscheidungen, bei denen die Bundesbank überstimmt wird, immer als ein Abrücken von der Stabilitätstradition interpretieren, steigert eine solche Sperrminorität das Ansehen der EZB und das Vertrauen, das ihrer Geldpolitik entgegengebracht wird.“

Lucke kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die Stabilitätsorientierung der EZB in den letzten Jahren „immer mehr aufgeweicht“ worden sei. So seien Bonitätsanforderungen bei Refinanzierungsgeschäften bis auf Ramschniveau gesenkt worden. Die Liquiditätszuteilung erfolge zudem ohne mengenmäßige Beschränkung, und der unbeschränkte Aufkauf von Staatsanleihen nach dem OMT-Beschluss widerspreche sogar nach Auffassung des Bu! ndesverfassungsgerichts dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
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