Der Abschluss einer Risikolebensversicherung – eine sinnvolle Investition?

Ohne Absicherung kann ein tragischer Unfall auch für die Hinterbliebenen weitreichende Folgen haben
Die Risikolebensversicherung ist eine bekannte Vorsorgemaßnahme für den Todesfall und soll vor allem die Hinterbliebenen unterstützen. Andererseits können so jedoch auch Geschäftspartner abgesichert werden, um die wirtschaftlichen Folgen abzudecken. Aber worauf müssen Verbraucher beim Abschluss einer entsprechenden Police eigentlich achten und in welchen Fällen ist die Nutzung der Risikolebensversicherung wirklich sinnvoll?
Eine Risikolebensversicherung kann durchaus sinnvoll sein, insbesondere dann, wenn klar ist, dass der Hinterbliebene sich ansonsten womöglich nicht alleine finanzieren könnte. Das gilt insbesondere dann, wenn es in der Familie lediglich einen Hauptverdiener gibt. Wichtig bei der Wahl einer passenden Police ist vor allem die individuelle Versorgungssituation, denn von ihr sollte auch die Laufzeit abhängen. Bei einer finanziellen Absicherung sollte diese also möglichst lange andauern, damit beispielsweise auch Kinder den Abschluss ihrer Ausbildung finanzieren können. Bei Geschäftspartnern hingegen kommt es eher darauf an, wie lange mögliche gemeinsame Kredite laufen, damit der Hinterbliebene diese nicht plötzlich allein stemmen muss. Eine gute Lösung kann in diesem Fall auch die sogenannte Restschuldversicherung sein, um eine sinnvolle Absicherung zu ermöglichen. Oft verlangen aber auch Banken bei der Darlehensvergabe eine Risikolebensversicherung – hier bietet sich die Möglichkeit einer sogenannten fallenden Risikolebensversicherung an, die direkt mit dem Darlehen verrechnet wird.
Besonderheiten einer Risikolebensversicherung
- Die fallende Risikolebensversicherung – bei diesem Sonderfall verändern sich die Versicherungssumme und die Beiträge nach einem vereinbarten Ablauf. Damit ist sie vor allem für Darlehensnehmer bei einer Finanzierung von Vorteil, wobei diese meist entweder als linear fallender, annuitätisch fallender oder als individueller Ablauf vereinbart werden können.
- Die verbundene Risikolebensversicherung – hierbei handelt es sich um eine Risikolebensversicherung für zwei oder mehr Personen. Vorteilhaft ist dies insofern, dass sie günstiger ist als mehrere Einzelverträge, wobei der Vertrag ausgezahlt wird, wenn einer der Versicherungsnehmer stirbt. Sterben hingegen beide beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, so wird die Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Parteien einer Risikolebensversicherung
| Versicherungsnehmer | Versicherter | Bezugsberechtige Person | Versicherer |
| Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner für den Versicherer und trägt alle Rechte und Pflichten. | Der Versicherte und vor allem das Leben dieser versicherten Person sind der wichtigste Bestandteil des Vertrags – er ist aber nicht immer zwangsläufig gleichzusetzen mit dem Versicherungsnehmer. | Die bezugsberechtige Person erhält die ausgezahlte Menge und ist fest innerhalb des Vertrags definiert. | Der Versicherer ist ein gewähltes Versicherungsunternehmen, welches Vertragspartner des Versicherungsnehmers ist. In einem Todesfall ist es für die Auszahlung der Summe zuständig. |
Wann greift die Risikolebensversicherung NICHT?
Es gibt Fälle, in denen sich der Versicherer weigert, die Summe auszuzahlen, obwohl der Partner oder ein Elternteil stirbt. Ein Punkt, bei dem sich wohl alle Versicherer einig sein dürften, ist sicherlich der Selbstmord, denn hier ist eindeutig geregelt, dass keine Auszahlung erfolgt, zumindest dann nicht, wenn die Person sich innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Vertrags das Leben nimmt. Immerhin wird jedoch der Rückkaufwert der Lebensversicherung überwiesen, in dem die eingezahlten Beiträge der ersten drei Jahre enthalten sind. Wurde der Freitod allerdings aufgrund eines getrübten Zustands gewählt – beispielsweise einer Geisteskrankheit –, so besteht eine Leistungspflicht. Andere strittige Fälle sind außerdem:
- Mord – die Ermordung eines Versicherten wird oftmals gesondert betrachtet, denn hier wartet der Versicherer grundsätzlich solange, bis der Mordfall aufgeklärt ist. Bleibt der Mord ungeklärt, so kann es aber durchaus sein, dass der Begünstigte nichts erhält.
- Falsche Angaben – es kommt immer wieder vor, dass Versicherte falsche Angaben machen, um Beiträge gering zu halten oder überhaupt aufgenommen zu werden. Das kann beispielsweise eine vorhandene schwere Krankheit sein, die verschwiegen wird. In jedem Fall sollten die Gesundheitsfragen daher korrekt ausgefüllt werden, denn im Nachhinein ist es sonst oft unerheblich, ob der Tod überhaupt etwas mit der Krankheit zu tun hatte.
Sinn und Unsinn einer Risikolebensversicherung
Wer ein berechtigtes Interesse daran hat, seine Hinterbliebenen abzusichern oder vielleicht auch im Alltag immer wieder gefährlichen Situationen ausgesetzt ist, für den kann der Abschluss einer Risikolebensversicherung bei einem Anbieter wie hier durchaus sinnvoll sein. Dennoch zählt die Risikolebensversicherungen gleichzeitig sicherlich auch zu den Policen, die verhältnismäßig selten ausgezahlt werden, wobei aber dennoch regelmäßig in sie eingezahlt wird – kurzfristig haben Versicherte also nichts von ihrer Investition und darüber hinaus ist auch das Thema an sich nicht selten kompliziert. Allerdings benötigt in der Tat auch nicht jeder Mensch eine Risikolebensversicherung, denn während junge Familien, alleinerziehende Eltern oder Hauptverdiener hier in jedem Fall einen genaueren Blick riskieren sollten, so müssen sich andere Personengruppen wie Auszubildende, Singles oder Schüler (noch) keinerlei Gedanken um diesen Umstand machen.
Erwähnenswerte Besonderheiten bei Risikolebensversicherungen
Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, der sollte sich im Vorfeld gut informieren, denn so lässt sich hier und da auch ein wenig sparen. Unter anderem kann die Police beispielsweise von der Steuer abgesetzt werden, indem die Beiträge als sogenannte Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Beachtet werden sollten diesbezüglich aber auch die geltenden Höchstwerte. Oft bietet es sich außerdem an, die Risikolebensversicherungen mit weiteren Zusatzversicherungen zu kombinieren, vornehmlich sind hierbei die Berufsunfähigkeits- und die Unfallversicherung zu nennen. Die Kombination ist hier oftmals günstiger als der Abschluss einzelner Verträge.
Abbildung 1: Pixabay.com © Hans



